Einkommenssteuererklärung Rentner Portugal, Rente aus DE+Mieteinkünfte POR, DBA
Fragestellung
Geehrter Xpert,
Sachverhalt:
Meine Mutter (Portugiesin) ist seit 2013 Rentnerin und lebt seitdem in Portugal. Ich (Sohn) habe für sie 2011 & 2014 eine Steuererklärung in DE nach Aufforderung des deutschen Finanzamtes erstellt. Seitdem nicht mehr. Meine Mutter hat mittlerweile Mieteinkünfte in Portugal die sie jährlich in Portugal versteuert. Die deutschen Renteneinkünfte hat sie in Portugal nicht angegeben. Anfang dieser Woche wurde Sie von den portugiesischen Behörden aufgefordert eine Deutsche Steuererklärung in 2 Wochen vorzulegen oder sonst würden diese alternativ Portugal versteuert.
Meine Mutter hat drei Einkommensquellen:
Ihre Altersrente aus Deutschland ~13.000€
Ihre WItwenrente aus Deutschland ~7.000€
Mieteinkünfte in Portugal (jährlich in Portugal versteuert) ~9.000€
Steuererklärungen:
2011 DE (nur deutsche Renten angegeben)
2014 DE (nur deutsche Renten angegeben)
Jährliche Einkommenssteuererklärung Portugal (nur Mieteinkünfte angegeben).
Fragen:
War die Vorgehensweise bisher so i.O., falls nicht was und wie wäre es richtig?
In welchem Land muß meine Mutter die Einkünfte versteuern? Gibt es eine Möglichkeit in Deutschland zu versteuern?
Muß meine Mutter in Portugal und DE eine Steuererklärungen erstellen?
Wie funktioniert die Doppelbesteuerung DE - POR?
Nach Möglichkeit: Gibt es ein Wahlrecht wo die Einkünfte zu versteuern sind, falls ja, ist es unter obigen Einkunftsverhältnissen besser in DE oder Portugal zu versteuern?
Kann ich die Steuererklärung für die letzten Jahre rückwirkend in DE (ab 2016) nachreichen, falls ja wie muß ich vorgehen und wo bekomme ich die Rentenhöhe her?
Welches Finanzamt ist in DE zuständig, bzw. wo muß ich die Steuer einreichen (Bescheid kommt von der DE Rentenversicherung Nordbayern, Neubrandenburg ist das zentrale Finanzamt für Ausländer oder ehemaliger Wohnsitz DE?
Für weitere Fragen stehe ich zur Verfügung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ist zunächst der Ansässigkeitsstaat zu bestimmen. Wenn Ihre Mutter keinen Wohnsitz in Deutschland besitzt und sich auch nicht ständig in Deuitschland aufhält, sondern Wohnsitz und ganz überwiegender Aufenthalt in Portugal sind, dann ist Portugal als Ansässigkeitsstaat zu betrachten.
Die Besonderheit des DBA Portugal ist, dass das Kassenstaatsprinzip für Renten aus öffentlichen Kassen nicht vereinbart wurde. Somit sind Renten nach Art 18 DBA Portugal im Ansässigkeitsstaat Portugal zu besteuern (wo häufig Ausnahmeregelungen für ausländische Rentner zu einer Steuerbefreiung führen).
Die Einkünfte aus der Vermietung sind nach Art. 6 DBA m Belegenheitsstaat der Immobilie zu besteuern, somit sind die Mieteinnahmen für die portugiesischen Immobilien in Portugal zu erklären.
Somit sind gemäß Sachverhalt alle Einkünfte in Portugal zu erklären und zu besteuern. In Deutschland wäre allenfalls eine Steuererklärung abzugeben, wenn Ihre Mutter vom Finanzamt aufgefordert wird (oder sie einen Wohnsitz oder den ständigen Aufenthalt in Deutschland begründet).
Ein Wahlrecht gibt es nicht, die Besteuerungsrechte werden durch das Dopelbesteuerungsabkommen bestimmt.
Vorteilhaft ist wahrscheinlich die Besteuerung in Portugal, soweit Ihre Mutter die Steuerbefreiung für ausländische Renten in Anspruch nehmen kann.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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ich hätte noch eine konkrete Frage zum diesem Fall:
Könnte meine Mutter in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen? Die Auslandseinkünfte liegen nicht über dem Grundfreibetrag von 9.400€. Alternativ: Wenn meine Mutter keine Mieteinkünfte hätte, könnte sie dann den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland stellen?