beauftragung zur fragestellung 17791
Fragestellung
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Antwort von Steuerberater Eduard Bardorf
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe im Anhang meine Berechnungen und Ausführungen übermittelt.
Für ein kurzes Feedback stehe ich noch zur Verfügung.
Sinnvoll wäre eine Erbausschlag von Neffen u. Nichten zu Ihren Gunsten gegen Abfindung bzw. der Nachweis eines Ausgleichsanspruchs. Es bestünden dann die Möglichkeit nach dem Verwandtschaftsgrad "Mutter" besteuert zu werden.
Die Steuerberechnung wäre der "Worst-Case".
Falls der Vorgang noch nicht entgültig geurkundet wurde, sollte auch Versuch werden, dass die Kinder Ihrer Schwester klar stellen, dass Ihnen das Haus zustehen soll, weil .....
Wenn es eine Ausschlagung Ihrer Schwester mit der Zielsetzung gab auch gegenüber Ihnen etwas auszugleichen, wäre gut dies klarzustellen, da Ausgleichswerte immer als vom Erblasser erworben gelten (§2057a BGB).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichem Gruß
Eduard Bardorf, StB/vBP
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.
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Der halbe Betrag stimmt. Können Sie mit meinen weiteren Anmerkungen etwas anfangen.
Wurde der Vorgang schon beurkundet?
MfG Eduard Bardorf
In welchem Fall sollten denn wir alle 3 besser darstehen? Können Sie denn Ihr Dokument noch in Korrektur zur Verfügung stellen?
Alle Fragen geklärt? Der Ausgleichsanspruch sollte zwischen den Parteien beziiffert werden, damit die Rechtsbeziehung / der Verwandschaftsgrad Mutter eine Besteuerung nach der Mutter zulässt.
MfG
Eduard Bardorf
Würde man das machen, ergäbe sich eine Schenkungssteuer von gesamt: 21.480 EUR
Gruß
Eduard Bardorf
MfG Eduard Bardorf
Die Rechtschreibung na ja ...
Ich hoffe, Sie konnten mit den Beratungspunkten etwas anfangen. Die Textung war etwas abgehackt, weil ich wegen des Platzes ein einer Excelzeile
zeilenweise ausgeschnitten und wieder eingefügt habe. Das war meine erste Beratung hier und ich habe aus der Abwicklung dazu gelernt.
Die Berechnung lief zugegeben etwas unglücklich, weil Excel und nicht wie standardisiert über ein fertiges Berechnungstool, da hierfür ein Mandant zeitaufwändig angelegt wird.
Wäre für eine Korrektur der Bewertung dankbar.
Eine übliche Beratung hätte ich einer Kanzlei mit Berechnung aus dem Steuerprogramm, dann sicher ohne Differenzen, ca. 800 € plus Steuer ausgemacht. Hier erhält der Berater 65% des Honorars als Bruttowert. Kein für den Berater lohnendes Geschäft.
Mit freundlichem Gruß
Eduard Bardorf