Buchungssatz SK03 für 10-Tage-Regel (Kfz-Versicherung)
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin Unternehmer mit Einnahme-Überschuss-Rechnung und Ist-Besteuerungs-Option. Dazu habe ich zwei Fragen - die 10-Tage-Regel betreffend:
1) Ich weiß, dass ich die Umsatzsteuervorauszahlung von Januar 2018 für das QIV 2017 wegen der 10-Tage-Regel wirtschaftlich noch 2017 zuordnen muss und habe das gelöst, indem ich 2017 Privateinlagen an Umsatzsteuer-Vorauszahlungen gebucht habe. 2018 würde dann bei Abbuchung die Ausgabe als "Privatentnahme" gebucht. Das verändert die BWA nicht, reduziert aber den EÜR-Gewinn. Ist dies so korrekt oder gibt es da einen eleganteren Weg - wie lauten da die Buchungssätze bei Verwendung des SKR03?
2) Versicherungen (Kfz, Maschinenkasko) wurden von mir Ende Dezember 2017 gezahlt - bei Fälligkeit zum 01.01.2018. 2017 ist die Ausgabe geflossen. Diese Ausgaben müsste ich nach der 10-Tage Regel ja nach 2018 buchen. Wie lauten hier die Buchungssätze im SKR03 damit 2017 das Banksaldo stimmt und wie buche ich dann die Erfolgswirksamkeit in 2018?
Vielen Dank für die Antworten.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
um die Umsatzsteuervorauszahlung statt im Zahlungsjahr im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu erfassen, müsste wie folgt gebucht werden:
per Konto 1780 (Soll) an Konto 1704 (Haben)
Das Konto 1704 lautet "Sonstige Verbindlichkeiten z. B. nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG für § 4/3 EStG".
Ihre Buchungsmethode führt zum richtigen Ergebnis für die Gewinnermittlung. Jedoch werden die Einlagen und Entnahmen falsch dargestellt. Diese wäre relevant für einen ggf. infrage stehenden Abzug von Schuldzinsen. Durch die o.a. Buchung würde die Darstellung richtig vorgenommen werden.
Bei der Versicherungszahlung, die in 2017 gezahlt wird, aber in 2018 gehört, müsste so vorgegangen werden (SKR03):
a) 2017
per Konto 1450 (Forderungen § 11 EStG für § 4/3) an Konto 1200 (Bank)
Dadurch wird die Zahlung dem Bankkonto belastet. Daneben wird die Vorauszahlung der Versicherungsprämie als Forderung erfasst.
b) 2018
per Konto 4360 (Versicherungen) an Konto 1450 (Forderungen § 11 EStG für § 4/3)
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne über die Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
Sie haben eine steuerrechtliche Frage zur Umsatzsteuer?
Schildern Sie Ihren Fall und erhalten Sie von unseren Steuerberatern kostenlos und unverbindlich Angebote zur Lösung Ihres Falles!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).