Buchungssatz SK03 für 10-Tage-Regel (Kfz-Versicherung)
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin Unternehmer mit Einnahme-Überschuss-Rechnung und Ist-Besteuerungs-Option. Dazu habe ich zwei Fragen - die 10-Tage-Regel betreffend:
1) Ich weiß, dass ich die Umsatzsteuervorauszahlung von Januar 2018 für das QIV 2017 wegen der 10-Tage-Regel wirtschaftlich noch 2017 zuordnen muss und habe das gelöst, indem ich 2017 Privateinlagen an Umsatzsteuer-Vorauszahlungen gebucht habe. 2018 würde dann bei Abbuchung die Ausgabe als "Privatentnahme" gebucht. Das verändert die BWA nicht, reduziert aber den EÜR-Gewinn. Ist dies so korrekt oder gibt es da einen eleganteren Weg - wie lauten da die Buchungssätze bei Verwendung des SKR03?
2) Versicherungen (Kfz, Maschinenkasko) wurden von mir Ende Dezember 2017 gezahlt - bei Fälligkeit zum 01.01.2018. 2017 ist die Ausgabe geflossen. Diese Ausgaben müsste ich nach der 10-Tage Regel ja nach 2018 buchen. Wie lauten hier die Buchungssätze im SKR03 damit 2017 das Banksaldo stimmt und wie buche ich dann die Erfolgswirksamkeit in 2018?
Vielen Dank für die Antworten.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
um die Umsatzsteuervorauszahlung statt im Zahlungsjahr im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu erfassen, müsste wie folgt gebucht werden:
per Konto 1780 (Soll) an Konto 1704 (Haben)
Das Konto 1704 lautet "Sonstige Verbindlichkeiten z. B. nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG für § 4/3 EStG".
Ihre Buchungsmethode führt zum richtigen Ergebnis für die Gewinnermittlung. Jedoch werden die Einlagen und Entnahmen falsch dargestellt. Diese wäre relevant für einen ggf. infrage stehenden Abzug von Schuldzinsen. Durch die o.a. Buchung würde die Darstellung richtig vorgenommen werden.
Bei der Versicherungszahlung, die in 2017 gezahlt wird, aber in 2018 gehört, müsste so vorgegangen werden (SKR03):
a) 2017
per Konto 1450 (Forderungen § 11 EStG für § 4/3) an Konto 1200 (Bank)
Dadurch wird die Zahlung dem Bankkonto belastet. Daneben wird die Vorauszahlung der Versicherungsprämie als Forderung erfasst.
b) 2018
per Konto 4360 (Versicherungen) an Konto 1450 (Forderungen § 11 EStG für § 4/3)
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne über die Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
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