Lottoannahmestelle (Gewerbesteuerfrei) Buchung Provision Doppelte Buchführung
Fragestellung
Aktuell behandle ich Lottoannahme und Schreibwaren als zwei Firmen
Lotttoannahmestelle (Gewerbesteuerfrei), Provisionen, Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Schreibwarengeschäft (Gewerbesteuerpfl.), Bilanzierung, Doppelte Buchführung
Umsatzsteuerbuchung Doppelte Buchführung:
Schreibwaren: Ust. 1780 : Bank 1230
Lotto: Verrechnugskonto Lotto 1500 : Bank 1230
Umsatzsteuerbuchung EÜR (Lotto):
Ust. 1780 : Verrechnugskonto Lotto 1500
Problem am Jahresende ist das Verrechnugskonto Lotto 1500!
Nehme ich den Betrag in der Doppelten Buchführung mit ins nächste Jahr und stelle den Betrag im Lottokonto (EÜR) auf Null, dann stimmt das Konto 1500 nicht mehr über ein.
Stelle ich das Verrechnugnskonto in der Doppelten Buchführung ebenfalls auf Null, stimmt die Bilanz nicht mehr. Zudem gibt es bei der Zusammenführung vom Lotto und Schreibwaren bei der E-Bilanz jedes Jahr Probleme.
Gibt es eine Möglicheit, die Bilanz seriös zu korrigieren oder sollen die Lottoprovision ebenfalls über das Schreibwarengeschäft laufen? Wie trenne ich dann am Jahresende die Gewerbesteuer?
Auf Wunsch können auch Unterlagen gescannt und hochgeladen werden.
MfG
R.
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Antwort von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
im Rahmen einer Erstberatung, Ihres Einsatzes und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Fragen gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
Sie schrieben: Aktuell behandle ich Lottoannahme und Schreibwaren als zwei Firmen, Lottoannahmestelle (gewerbesteuerfrei), Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Schreibwarengeschäft (gewerbesteuerpfl.), Bilanzierung, doppelte Buchführung.
Das ist auch korrekt bzw. sinnvoll, die Gewerbe voneinander zu trennen. Die Tätigkeit der Einnehmer einer staatlichen Lotterie unterliegt gemäß § 13 GewStDV nicht der Gewerbesteuer, auch wenn sie im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird. Diese Gewerbesteuerfreiheit nach § 13 GewStDV bezieht sich jedoch ausschließlich auf Betreiber von staatlichen Lotto-Annahmestellen. Nicht so bei Ihrem Schreibwarengeschäft.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, erstellen Sie 2 Buchführungen, für die Lottoannahmestelle eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, für das Schreibwarengeschäft eine Bilanz.
Bei der Umsatzsteuer müssen Sienun konsolidieren, d . h. Sie müssen ausserhalb der Gewinnermittlung und der Bilanz aus den 2 Fibu-Voranmeldungen eine gemeinsame erstellen. Dies deshalb, weil umsatzsteuerlich trotz zweier Gewerbe nur ein Unternehmen vorliegt. Jetzt müssen Sie natürlich je nach dem wer oder von wessen Konto die Umsatzsteuer bezahlt wird, jeweils nur die Umsatzsteuer in dem Geschäft buchen zu dem Sie auch gehört.
Beispiel:
Umsatzsteuerzahllast Lotto 500,-- €
Umsatzsteuerzahllast Schreibwaren 1.000,-- €
Konsolidiert ergibt sich nun eine Zahllast von 1.500,-- € für beide Firmen. Bezahlen Sie diese nun vom Schreibwarengeschäft, müsste die Buchung dort lauten:
1780 1000,-- € + 1793 (1500) 500,-- € an Bank 1.500,-- €
In der Lottoannahmestelle müssten Sie buchen:
1780 an 1793 (1500) 500,-- €. Dieses Verrechnungskonte 1793 oder 1500 muß sich in beiden Buchführungen immer ausgleichen.
Sie dürfen in keinem Fall die EÜR und die Bilanz vermischen. Die Lottoprovision darf nicht über das Schreibwarengeschäft laufen. Sie ermittel einmal den Gewinn aus der Einnahme-Überschußrechnung für das Lottogeschäft und separat den aus der Bilanz für das Schreibwarengeschäft und erklären diese Gewinne in der Anlage G zu Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Trennung für die Gewerbesteuer ergibt sich dann automatisch, weil Sie nur den Gewinn aus der Bilanz in die Gewerbesteuererklärung übernehmen.
Einen eventuell bestehenden Saldo auf Ihrem Konto 1500 könnten Sie über das Privatkonto 1800 erfolgsneutral ausbuchen.
Ich hoffe Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte gerne die Nachfragefunktion.
Sollte meine Antwort zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen sein, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
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Antwort des Experten: Danke für Ihre Worte, bei Bedarf gerne wieder....
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
danke für die Nachfrage. Eigentlich wenn man alles richtig macht, müsste der Saldo der Verrechnungskonten in beiden Buchführungen immer gleich hoch sein. Diese Salden könnten Sie dann in der Tat gegen Privat ausbuchen. In Summe beider Unternehmen ist das dann wieder per Saldo 0,-- €.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP