Brandschutz
Fragestellung
Meine Frage zu dem beigefügten Schriftstück: Wer muss den Brandschutz errichten mein Nachbar oder ich?
Der Gastank steht seit circa 20. Jahren an der selben Stelle. Der Nachbar hat einen Schuppen direkt an unseren Zaun vor ein paar Monaten gebaut.
Nach einer TÜV-Prüfung des Gastanks, stellte der Prüfer fest, das der Brandschutz nicht mehr gegeben ist durch den nahen Holzschuppen des Nachbarn.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Wenn nun Ihr Nachbar einen Schuppen so nah an der Grenze und dem Gestank gebaut hat, dass er nicht den bei Ihnen vorhandenen Brandschutz des Gastanks unterminieren. Er muss das Bestehen einer legalen baulichen Anlage an der Grenze beachten und nach meiner Ansicht für einen auf seine Kosten zu erfolgenden Brandschutzes auch des Gastanks zu sorgen.
Denn allein durch seinen Eingriff ist es zu dieser Situation des bei mangelnden Brandschutzes gekommen.
Klären Sie das am besten sofort mit dem Bauamt.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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