Brandschutzschalter Baurecht Elektro
Beantwortet
Fragestellung
Ich habe im März 2017 einen Vertrag für ein Ferighaus bei der DFH unterschrieben. Habe auch das Elektropaket über die DFH genommen. In dieser Baubeschreibung steht" Die Grundleistung Ihres Massa elektropaketes für Ihr Ausbauhaus ab Oberkante Kellerdecke besteht aus der Lieferung und Montage eines Zählerschrankes inklusive 7 Stromkreiszuleitunge, den nötigen Sicherungsorganen der Potentialausgleichsanlage, fünf Meter Hauptzuleitung, der Messung sowie Prüfung der Anlage und der Zählermeldung beim EVU. Am 18.12. 2017 wurde die DIN VDE geändert und Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs) eingeführt. Heute bekam ich ein Schreiben von DFH das sie mir diese Schalter für 2400 Euro anbieten. Sie begründen es damit das es zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift keine konkrete Anforderung war. Zudem setzten sie eine Frist für das Angebot bis zum 23.01.18 also exat 14 Tage. Ich habe aber nach meinem Verständnis unterschrieben das es alle nötigen Sicherheitsorgane beinhaltet. Wie kann ich hierbei weiter vorgehen oder haben die Recht? Vielen Dank Christian
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Antwort des Experten
Hallo!
Zu Ihren Ausführungen und Fragen möchte ich folgendermaßen Stellung nehmen. Da ich erst kürzlich ein entsprechendes Seminar besucht habe, sende ich Ihnen auch ein paar Berichte zu dem Thema als Anlage.
Zunächst ein paar Anmerkungen zu dem höchst fragwürdigen Geschäftsgebaren Ihres Vertragspartners. Wenn es der DFH Haus GmbH darum gehen würde Ihren "Kunden einen hohen Leistungsstandard zu bieten und in diesem Zusammenhang stets den technischen Fortschritt zu berücksichtigen" (Quelle: Ihre Anlage, Schreiben von DFH), dann wäre bekannt gewesen, dass die von DFH benannte Verordnung bereits seit Februar 2016 in Kraft getreten ist (siehe Anlage "Markt Intern"). Die Ihrem Bauvertrag zu Grunde liegende Baubeschreibung weist jedoch einen Stand vom 01/2017 aus. D.h., diese wurde fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung verfasst. Weiterhin erscheint mir die Vorgehensweise hinsichtlich der kurzen Fristsetzung und des Angebotes der vermeintlichen "Sonderkonditionen" fragwürdig. Scheinbar soll Druck auf die Kunden aufgebaut werden, um eine schnelle Unterschrift zu erwirken. Wenn für Sie überhaupt eine Installation der Brandschutzschalter ein Thema ist, dann sollten Sie sich zumindest ein Angebot eines externen Elektrikers einholen. Bei einem Stückpreis von ca. 120,00 € (immerhin von der Firma Hager) lässt sich die pauschale Summe von 2.400,00 € nicht nachvollziehen. Zudem die Schalter nur in besonders brandgefährdeten Bereichen vorgesehen sind (siehe Anlage "DeutscheHandwerksZeitung". D.h., Ihr Haus müsste dann ein komplettes Holzhaus sein, um auf die Summe zu kommen.
Entscheidender ist jedoch die Frage, ob Sie überhaupt verpflichtet sind die Brandschutzschalter einzubauen. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist dieses nämlich nicht der Fall (siehe dazu auch Anlage "Stellungnahme ZDB"). Das ganze Thema ist zur Zeit noch sehr umstritten, aber für mich eben keine gesetzliche Verpflichtung. Meine Empfehlung wäre, dass Sie sich bei Ihrem örtlichen Energieversorger erkundigen und darüber eine weitere Meinung einholen. Ich werde morgen auch noch einmal in der Sache telefonieren. Und wenn die Schalter zum Einsatz kommen sollen, dann nur in den gefährdeten Bereich, wie z.B. im Bereich des Dachstuhls.
Zu Ihrer Frage bzgl. der Sicherheitsorgane. Das ist in der Baubeschreibung leider sehr "schwammig" formuliert und lässt keine eindeutige und rechtssichere Aussage zu. Zudem der Einbau der Schalter in der Phase der Vertragsunterzeichnung nicht verpflichtend war und wie bereits erläutert auch zum heutigen Zeitpunkt meiner Meinung nach nicht verpflichtend ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wir werden sicherlich noch voneinander hören.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Köster
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Ich habe heute noch Telefonate zu dem Thema geführt. Ich bleibe dabei, dass Sie die Brandschutzschalter nicht zwingend einbauen müssen. Für besonders gefährdete Bereiche (z.B. Bereiche in denen viel Holz verbaut wurde) mag es sicherlich eine sinnvolle Ergänzung sein. Dann reden wir jedoch nicht über eine pauschale Einrichtung für das ganze Haus, sondern um partiell geschützte Räume. Hinzu kommt, dass die Brandschutzschalter jederzeit in einer bestehenden Elektroinstallation nachgerüstet werden können. Ich würde das vermeintlich günstige "Angebot" nicht annehmen, sondern mir ggf. ein weiteres Angebot einholen. Fragen Sie sich doch mal die Firma DFH nach einem Schriftstück, wonach der Gesetzgeber den Einbau von Brandschutzschaltern (pauschal / uneingeschränkt für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser etc.) verpflichtend vorschreibt.
Mit besten Grüßen, Stefan Köster
Das heist für mein Haus in Holzständerbauweise, mit Steinwolle gedämmt und Fermacell beplankt, sind die Brandschutzschalter nicht zwingend vorgeschrieben.
Ich habe bei der DFH jetzt wiederspruch eingelegt und muss mal abwarten was jetzt passiert, de es mir der Sachbearbeiter auchnicht sagen konnte. Wie es jetzt weitergeht wissen wir auch noch nicht, war deren Antwort.
Zumindestens habe ich jetzt genauere Infos um mit der DFH in Diskusion zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Frosch
Gruß, Stefan Köster