auto
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Fragestellung
ich habe mien auto in die werkstatt von vw gebracht, nachem der adac den verdacht auf einen motorschadèn geäussert hat. vw hat einen schriftlichen auftrag geschrieben, wo nur schadenfeststellung drin steht
am freitag wollte ich mein auto holen, da präsentiert mit vw eine rechnung über 2300 euro, mit arbeiten, die nicht abgesprochen und im auftrag standen. man hat mir gesagt, das wenn ich die rechnung nicht bezahle,, mir mein auto nicht ausgehändigt witd. ist das rechtens so ein verhalten ?
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
Wenn der Auftrag nur auf die Schadensfeststellung beschränkt war, dann hatte die Werkstatt keinen Auftrag zur Reparatur und es fehlt an einem Zahlungsanspruch aus Vertrag gegen Sie.
Mit Saarländisches OLG, Urteil vom 04.09.2003 - 8 U 141/03 - 33 sehe ich auch keinen Ersatzanspruch wegen der Einbauten:
"b. Ohne Rechtsfehler hat der Erstrichter auch einen Anspruch der Klägerin aus ungerechtfertigter Bereicherung, § 812 BGB, verneint. Dieser Anspruch scheitert zum einen daran, dass die Klägerin diese weiteren Arbeiten unter Verletzung der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt hat, zum anderen daran, dass sie eine Bereicherung der Beklagten nicht dargelegt hat.
Zwar ist der Begünstigte, wenn die Beseitigung der Leistung nicht verlangt wird oder sie praktisch undurchführbar ist, in jedem Fall zum Wertausgleich verpflichtet. Eine Ausnahme hiervon besteht aber dann, wenn derjenige, der die Wertsteigerung herbeigeführt hat, unter Verletzung der erforderlichen Sorgfalt gehandelt hat (OLG Stuttgart, BauR 1972, 388; zitiert nach Werner/Pastor aaO. Rn. 2586). Ein solcher Sorgfaltsverstoß fällt der Klägerin aber zur Last, denn sie hätte bei der Beklagten nachfragen können und müssen, ob diese damit einverstanden ist, dass das Dach vorbeugend in einem erheblich größeren Umfang saniert wird, als ursprünglich beabsichtigt. Dies gilt erst recht deshalb, weil sich nach den Aussagen der Zeugen und die weitergehenden Mängel erst nach Abdecken des Flachdaches gezeigt haben. Bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt hätte die Klägerin sich dann aber vergewissern müssen, ob die Beklagte mit einer erheblichen Auftragserweiterung einverstanden ist."
Fazit: Verweisen Sie auf den fehlenden Auftrag, das oben zitierte Urteil und setzen per Fax eine Frist zur kostenlosen Herausgabe ihres PKW mit dem amtlichen Kennzeichen ... .
Sollten Sie Nachfragen haben, stellen Sie diese gerne hier im thread. Über eine Bewertung mit 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -
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Ich hätte es vorgezogen, wenn Sie Ihre Nachfrage vor der Bewertung gestellt hätten.
MfG
D. Saeger
- RA -