Arbeitszeit
Fragestellung
Meine Tochter ist 16 Jahre und macht eine Ausbildung zur Zahntechnikerin. In dem Betrieb wird momentan kurz gearbeitet. Normalerweise wird bis 17.15Uhr gearbeitet. Momentan nur bis 16.35Uhr und freitags wird immer kurzfristig entschieden ob überhaupt gearbeitet wird.
Da meine Tochter als Azubi nicht kurz arbeiten darf laut Chef, möchte er die "Fehlzeiten", für die meine Tochter ja nichts kann, mit ihrem Urlaub verrechnen. Darf er das?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrte Ratsuchende,
in Beantwortung Ihrer Frage ("...möchte er die "Fehlzeiten", für die meine Tochter ja nichts kann, mit ihrem Urlaub verrechnen. Darf er das?") teile ich Folgendes mit:
Eine solche Anrechnung von "Fehlzeiten" auf den Urlaub ist rechtswidrig. Dies ergibt sich schon daraus, dass grundsätzlich der Arbeitnehmer/Auszubildende festlegen darf, wann er seinen ihm rechtlich zustehenden Urlaub in Anspruch nehmen will. Im übrigen hat der Urlaub die Funktion, dass sich Arbeitnehmer/Auszubildende erholen. Urlaub hat nicht die Funktion, ein Arbeitszeitkonto zu steuern.
Folglich darf der Chef Ihrer Tochter eine solche Verrechnung von "Fehlzeiten", deren Entstehung - worauf Sie auch zutreffend hinweisen - nicht von Ihrer Tochter zu verantworten sind, eindeutig nicht vornehemen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
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