Arbeitsrecht - Vertragsänderung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte einige Fragen zur Änderung meines Arbeitsvertrages.
Zum Hintergrund:
Ich ziehe im April um. Der neue Wohnort wird ca. 220 Kilometer (einfache Wegstrecke) von meinem Arbeitgeber entfernt liegen. Deshalb bin ich ab April nicht mehr in der Lage wie bisher 4x die Woche ins Büro zu kommen.
Ich habe dies bereits im Januar meinem Arbeitgeber und der Abteilungsleitung mitgeteilt. Mein Arbeitgeber möchte mich gerne als Mitarbeiterin behalten. Deshalb kam das Angebot, dass ich nach dem Umzug nur noch 1x die Woche ins Büro komme. Und 2 Tage von zu Hause arbeite. Bisher arbeite ich allerdings 4 Tage.
Problematisiert wird nun aber die vertragliche Gestaltung des Ganzen.
Die neue Konstellation soll für 3 Monate „ausprobiert“ werden. Der Arbeitgeber macht sich aber auch Sorgen, wie er sich absichern kann, wenn es nicht funktioniert mit dem Homeoffice. Er möchte ungern nach 3 Monaten feststellen, dass es nicht funktioniert. Und mir dann kündigen müssen. Bei 3 Monaten Kündigungsfrist müsste er mich noch lange mitziehen.
Zudem ist angedacht:
Die Arbeitszeit soll um ca. 6-8 Stunden pro Woche verkürzt.
Gehalt wird an die neue Arbeitszeit angepasst.
Anwesenheit 1 Tag vor Ort.
Wie lassen sich die Änderungen nun am Besten vertraglich gestalten?
Ist die Aufhebung des jetzigen AV mit neuem AV und Probezeit eine Option? Wie verhält es sich aber dann mit meinem Einstiegsdatum in den Betrieb? Ich möchte nicht als „Neueinstellung“ laufen.
Oder gibt es eine Möglichkeit der Vertragsänderung mit Probezeit?
Ihnen vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schirbel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der Folgendes anzumerken ist:
1.
Es ist rechtlich möglich, eine Änderungsvereinbarung zu Ihrem Arbeitsvertrag aufzusetzen, in der nur die Arbeitszeit und das Gehalt und ggfls auch anteiltig noch der Urlaubsanspruch reduziert werden und zugleich geregelt wird, dass es sich erst einmal um eine Erprobungsphase handelt, während der das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden kann. Sollten die Parteien feststellen, dass dieses Modell nicht praktikabel ist, könnte dann mit einer verkürzten Frist gekündigt werden.
2.
Sollte sich aber herausstellen, dass dieses Arbeitszeitmodell mit dem Home Office praktikabel ist, würde sich der Arbeitsvertrag mit der vertraglichen Änderung über den 30.06.2020 hinaus auf unbestimmte Zeit fortsetzen. Es würde dann auch wieder die längere Kündigungsfrist von 3 Monaten gelten.
Ich empfehle, in diesem Fall auch noch eine gesonderte Home Office-Vereinbarung zu treffen, wie dies in solchen Fällen üblich ist. In einer solchen Vereinbarung wird u.a. die Frage des Datenschutzes und auch der Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften im Home Office geregelt sowie auch die Frage, wer die Kosten für die Ausstattung des Büros insbesondere mit dem technischen Equipment trägt.
Zu der o.g. Änderungsvereinbarung habe ich einen Vorschlag ausformuliert, den ich hier gleich gesondert hochlade. Ich bitte Sie, die erforderlichen Eckpunkte und Daten noch einzufügen bzw zu konkretisieren.
Falls Sie noch Fragen hierzu haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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Ich bin sehr zufrieden!
Und komme gerne wieder!
Ihnen vielen Dank für die schnelle und ausführliche Beratung! Und vor allem auch für die Änderungsvereinbarung! Damit hatte ich nicht gerechnet! Perfekt!
Ihnen einen schönen Abend!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schirbel
vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Das freut mich!
Melden Sie sich jederzeit gern, falls noch einmal Fragen auftreten.
Ihnen auch einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
herzlichen Dank für Ihre schöne Bewertung. Melden Sie sich jederzeit gern, falls noch einmal Fragen auftreten.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann