Arbeitsvertrag in China, leben in Deutschland
Fragestellung
Guten Tag,
meine Situation ist die folgenden:
- Ich (Steuerklasse 1) arbeite Vollzeit für einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland
- Ich möchte nun zusätzlich nebenbei eine geringe Stundenzahl für ein Start-Up arbeiten
- Das Startup hat seinen Firmensitz in China, der Arbeitsvertrag wird also dort ausgestellt
- Ich werde vom Home Office aus von Deutschland aus arbeiten
- Die arbeit ist eine online-PR und Übersetzungs-Tätigkeit für den deutschen Markt
Meine Frage ist nun, wo ich wie Steuern zahlen müsste. Da die Bezahlung durch das Start-Up nicht sehr hoch ausfällt (1000 Euro), möchte ich abwägen, ob es sich steuerrechtlich überhaupt lohnen würde bzw. ob es eine bestimmte Vertragsart gibt, die in diesem Fall sinnvoll wäre.
Danke und viele Grüße
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund Ihrer Tätigkeit im Home Office in Deutschland erhält Deutschland das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn. Sie müssten diese Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Dazu gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (in Google eingeben, dann können Sie den Fragebogen herunterladen).
Das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen, würde dann ggf. Vorauszahlungen festsetzen. Falls der chinesische Auftraggeber seine Pflichten als Auftraggeber erfüllen würde, kämen je nach Höhe des Monatslohns auch ein Minijob (450 Euro) in Frage. Sind die 1.000 Euro jährlich oder monatlich ?
Der Steuer nach ergeben sich keine Unterschiede.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte Bei weiteren Rückfragen können Sie mich gerne über die Kommentarfunktion kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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könnten Sie die Frist bitte bis morgen verlängern?
Ich bin leider nicht dazugekommen den Auftrag bis Samstag zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
kein Problem. Ich habe die Frist entsprechend verlängert.
Schönen Sonntag!
violent Dank für Ihre Antwort.
Die 1000 Euro wären monatlich. Gibt es einen Weg für mich, abzuschätzen, inwiefern sich dies lohnen würde bzw. ob ein 450 Euro Vertrag aufgrund der Steuern dann besser wäre? Ich habe Bedenken, dass ich bei 1000 Euro dann Vorauszahlen muss und dann der Progressionsvorbehalt dazukommt.
Viele Grüße!
bei monatlich 1.000 €, wenn die chinesische Firma keine Lohnsteuer einbehält, würden definitiv Vorauszahlungen festgesetzt werden.
Die 450 € Variante hängt auch davon ab, ob die Firma in China bereit ist entsprechende Meldepflichten zu erfüllen. Falls dies keine Option für den Arbeitgeber ist, werden die Zahlungen als Einkommen bei Ihnen besteuert.
Ein Progressionsvorbehalt wird nicht angewandt, weil die Zahlungen aufgrund der Tätigkeit in Deutschland auch hier steuerpflichtig sind. Lediglich, wenn Deutschland nicht besteuern würde, käme dies in Frage.
Bei Steuerpflicht in Deutschland ist die Steuerbelastung entscheidend abhängig von Ihren übrigen Einkommen (Vollzeit).
Sie können schon von einem Steuersatz von mind. 35-40 % auf die Nebeneinkünfte ausgehen. Ist aber von dem Hauptjob abhängig.
Nur, wenn der Arbeitgeber hier Melde- und Abgabepflichten einhalten würde, könnte man einen Minijob darstellen, wodurch der monatliche Lohn bis 450,-- im Rahmen Ihrer Steuererklärung nicht besteuert werden würde.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff