Steuerpflicht wenn permanenter Wohnsitz in den UAE
Fragestellung
Sehr geehrte Steuerberater,
ich bin seit 1997 in Abu Dhabi wohnhaft und beziehe von der in Abu Dhabi gegründeten Firma (ich bin Eigentümer) ein monatliches Einkommen (3000,-€) in Abu Dhabi. Ich bin Verheiratet und meine Frau und Sohn leben in Deutschland, meine Frau bezieht Ihr Einkommen (netto 1700,-€) von einem Deutschen Arbeitgeber. Ich besuche in unregelmäßigen Abständen ca. aller 4-6 Wochen für ca. 2 Wochen meine Familie in unser gemeinsamen Haus. Mein Wohnsitz ist seit 2000 ununterbrochen im Ausland, ich erhalte seither keine Lohnsteuerkarte. Wir möchten demnächst eine Eigentumswohnung für meine Eltern kaufen. Bin ich in irgendeiner Form in Deutschland Steuerpflichtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Derzeit scheint es ja so zu sein, dass Sie angabegemäß in Deutschland weder einen Wohnsitz, noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sodass gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen D/VAE aus 2009 Sie in D nicht steuerpflichtig sind, weder unbeschränkt, noch beschränkt.
Durch die Anschaffung einer Immobilie würden Sie, sofern diese zur Einkunftserzielung verwendet würde (Vermietung), in Deutschland mit diesen Einkünfte aus Vermietung beschränkt steuerpflichtig werden, mit der Folge, dass etwaige Überschüsse hieraus der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen wären. Ansonsten bleibt es bei der Besteuerung Ihrer anderen Einkünfte steuerlich so, wie bisher, sofern Sie nicht in D einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen bzw. in Deutschland ansässige wären.
Gerne stehe ich Für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
(Steuerberater
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vielen Dank für die Rückantwort. Es stellt sich immer noch eine Frage für mich, wenn ich die Wohnung kaufe, und jährliche Mieteinnahmen von 6960,-€ habe.
Wie kann ich eine Steuer abführen, wenn ich nicht in Deutschland als Person gemeldet bin, und wie hoch wäre die Steuer bzw. was muss ich machen um diese Steuer ab zu führen?
die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung würden sich als Saldo aus Mieteinnahmen und Werbungskosten ergeben. Als Werbungskosten kommen u.a. Abschreibungen auf den Gebäudeanteil in Frage. Sie müsste dann jährlich eine Einkommensteuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger abgeben (was nicht besonders aufwendig ist). Das machen Sie entweder selbst oder beauftragen einen Steuerberater (auch ich könnte das gerne für Sie erledigen). Sie müssen nach der Immobilie Initiative das Finanzamt anschreiben und auf die beschränkte Steuerpflicht hinweisen, um ggf. Vorauszahlungen (quartalsweise) zu vereinbaren. Ansonsten erfährt ja das Finanzamt vom Kauf der Immobilie durch den notariellen Kaufvertrag und wird sich bei Ihnen zu gegebener zeit melden.
Der Steuerbescheid geht Ihnen oder dem Steuerberater per Post zu und dann wird die Steuer bezahlt. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die immobile liegt.
Hinsichtlich der Steuerhöhe kann ich hier nur sehr überschlägig rechnen. Grundsätzlich wird der deutsche Steuertarif angewendet, den Grundfreibetrag und für Inländer vorhandene andere Abzugsbeträge gibt es nicht. Die unten stehenden Formeln werden dann zur Berechnung der Steuer auf das Einkommen herangezogen, wobei der Grundfreibetrag von 8472 keine Rolle sollte und bei der Berechnung der Einkommens, weil nicht abziehbar, hinzugerechnet werden muss (mathematisch):
Also in Ihrem Fall z.B.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Annahme)= 6960 Euro:
Einkommen: 8472 Euro + 6960 Euro = 15.432 Euro
>>> Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag = 1.506 Euro (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag). Die Steuerbelastung läge bei rund 10%; Der Grenzsteuersatz für jeden weiteren Euro läge dann zunächst bei rund 25%.
Grundformel für die Berechnung des Steuertarifs:
a) bis 8.472 Euro:
ESt = 0
b) von 8.473 Euro bis 13.469 Euro:
ESt = (997,60 * y + 1.400) * y
y = (zvE - 8.472) / 10.000
c) von 13.470 Euro bis 52.881 Euro:
ESt = (228,74 * z + 2.397) * z + 948,68
z = (zvE - 13.469) / 10.000
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
(Steuerberater)
was ich in logisch nicht nachvollziehen kann, das der Grundfreibetrag 8472,- zu meinen Mieteinnahmen 6960,- dazu addiert wird, und aus der Gesamtsumme die Einkommensteuer berechnet wird. Ich lebe nicht in Deutschland, und habe auch keinerlei andere Bezüge, wie kommt es das die Mieteinahmen nicht unter den Grundfreibetrag fallen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk