Abgabe einer Steuererklärung
Fragestellung
Meine Frau und ich sind seit einigen Jahren Rentner.
Ich habe 2016 einen Antrag auf NV-Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt gestellt.
Darauf folgende Antwort erhalten:
"Ihr Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung wurde als Antrag auf Löschung der Akte gewertet, d.h. ab dem Jahr 2016 ist von Ihnen keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben.
Eine NV-Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn Sie entsprechende Zinserträge hätten und keine Kapitalertragssteuer abgeführt werden sollte."
Frage: Sind von uns in Zukunft generell keine Steuererklärungen mehr abzugeben? Oder gilt das nur für einen gewissen Zeitraum?
Besten Dank!
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Steuererklärungspflicht besteht dann, wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung bezieht sich das auf das gemeinsame Einkommen.
Da die Rente nur zum Teil in diesen Betrag eingerechnet wird und davon noch Sonderausgaben (insbesondere Krankenversicherungsbeiträge) und andere Beträge abgezogen werden können, sind sie anscheinend ausreichend weit unter diesem Betrag, so dass das Finanzamt keine Steuererklärung von Ihnen haben möchte.
Wenn sich allerdings Ihre Verhältnisse ändern sollten, beispielsweise durch andere Einkünfte, besteht trotzdem grundsätzlich Erklärungspflicht.
Theoretisch kann sich das auch durch die jährlichen Rentenerhöhungen im Lauf der Zeit ergeben.
Somit ist die Löschung der Akte keine grundsätzliche Befreiung.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Besten Dank!
richtig, wenn alles bleibt wie es ist, halten Sie die Füße still.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater