Rechtsanwalt Andreas Fischer
19 Chatgespräche
309 X-Mails
1451 Fragen am schwarzen Brett
Gerichtlich beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die Sprachen Englisch und Deutsch. Mitglied in der ATA (American Translators Association).
Veröffentlichungen:
E-Buch AGB für Praktiker, 2019
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Beratungsschwerpunkte (Alle | Keine):
396 Kundenbewertungen:
Immobilienrecht
Super, und gerne wieder!
Immobilienrecht
Bearbeitung innerhalb der Frist, schnelle Antwort auf nachträgliche Fragen.
Mietrecht
Herr RA Andreas Fischer hat sich sehr viel Mühe gemacht und unsere Nebenkostenabrechnungen genau geprüft sowie alle beigefügten Dokumente. Er hat uns auch ein entsprechendes Schreiben an den Vermieter formuliert. Das war die Investition auf jeden Fall wert.
Den halben Punkt Abzug gibt es nur, weil ich in dem Schreiben an den Vermieter noch einige Flüchtigkeitsfehler ausmerzen musste.
Kaufrecht
Hr. Fischer hat meine Fragen sehr profesionell beantwortet und alle meine Bedenke ausgeräumt. TOP
Deadline abgelaufen ohne irgendeine Rückmeldung. Wer die Zeit nicht hat gewisse "Fristen" einzuhalten, solllte einfach die Aufträge nicht annehmen.
Strafrecht
Habe Akteneinsicht über den Herrn Fischer gestellt.
Die Einsicht der Akte konnte nach ein wenig Wartezeit durchführen.
Preis / Leistung ist Super!
Gewerblicher Rechtsschutz
Sehr gute Beratung, schnell und klar. DANKE
Verkehrsrecht
Vielen Dank.
Antwort des Experten: Vielen Dank für die sehr gute Bewertung.
Arbeitsrecht
Sehr Kompetente und ausführliche Beratung mit zusätzlichen nützlichen Tipps. Kann ich nur bestens Empfehlen und jederzeit gerne wieder. Besten Dank nochmals.
Bankrecht
Ein versiertes und überzeugendes Schreiben! Geringfügige Änderungen müssen noch vorgenommen werden. Alles in allem aber PERFEKT. Vielen herzlichen Dank, ich bin sehr zufrieden mit der Behandlung meines Anliegens. KOMPLIMENT!
Arbeitsrecht
Schnell und mit kompetenter Antwort. Bin überrascht, wie schnell Herr Fischer Antworten gefunden hat. Danke sehr . Mit den Antworten war ich vollumfänglich zufrieden.
Immobilienrecht
Schnelle und kompetente Beratung, alle Fragen wurden ausführlich beantwortet. Gerne wieder.
Mietrecht
Keine zufriedenstellende Beurteilung, zu Oberflächlich
Antwort des Experten: Der - miserablen - Bewertung lässt sich leider kein Grund entnehmen. Es wurden erhebliche Beanstandungen festgestellt. Was Ihnen daran "zu oberflächlich" sein soll, haben Sie bedauerlicherweise nicht erwähnt. Rückfragen haben Sie auch nicht gestellt.
Arbeitsrecht
Bearbeitung fast im Zeitplan erfolgt. Dafür wurde auf viele Punkte und konkrete Fragestellungen eingegangen.
Etwas unübersicht ist die Struktur der Antwort - da muss man sich als Außenstehender etwas reinfuchsen.
Leider wurde der Anstellungsvertrag fälschlicherweise als Ausbildungsvertrag verstanden, wodurch einige (dann nicht zutreffende Hinweise) verwirrend waren.
Aber auch das bekommt man nach 2 x lesen hin. Alles in allem aber ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Handelsrecht
Schnelle und professionelle Umsetzung! Volle Empfehlung für RA Andreas Fischer.
Gesellschaftsrecht
Sehr schnelle Rückmeldung!
Unterhaltsrecht
Kann ich noch nicht beurteilen, muss das ganze noch umsetzten ;) aber für ein Erstgespräch kann ich 4 Sterne geben.
Mietrecht
Der Herr Fischer hat sehr ausführlich geantwortet und mit mir alle offenen Fragen geklärt. Auch bei Rückfragen habe ich stets eine schnelle Antwort erhalten. Mir wurde ein ausgezeichnetes geschriebenes Dokument mit einer sehr gut sachlichen argumentierten angehensweise übersendet.
Gerne wieder.
WEG Recht
Ich hatte wg. der bevorstehenden Belegprüfung sehr kurzfristig einige komplexe Sachverhalte in der Jahres-/Hausgeld- sowie des Heizkosten-Abrechnung unserer Wohnungseigentümergemeinschaft zu klären.
Herr Fischer hat unglaublich schnell und sehr kompetent meine Fragen beantwortet, die Quellen in WEG, HeizkostenV und EStG genannt, und war auch nach meiner zweiten "Rückfrage-Welle" nicht ungedulig, sondern immer sehr freundlich, hat zeitnah geantwortet und hat sogar die seitenlange Jahresabrechnung in Excel Sheets umgewandelt.
Ich bin mir nicht ganz sicher, was die Beratung nun gekostet hat, weil ich mein Rechtsschutzversicherung eingeschaltet habe - das Preis/Leistungsverhältnis kann ich im Moment nicht bewerten. Würde es bei 95 Euro Honorar bleiben, wäre das ein ausgezeichnetes P/L-Verhältnis. Auf alle Fälle bin ich mit der Qualität der Rechtsberatung äußerst zufrieden und kann Herrn RA Fischer sehr empfehlen.
Das war eine sehr positive Erfahrung!
Erbrecht
Schnell, umfassend und hilfreich.
Handelsrecht
Schnelle und unkomplizierte Hilfe bezüglich Abschluss eines Kommissionsgeschäfts. Vielen Dank!
Arbeitsrecht
sehr professionell und kompetent, sehr kurze Antwort- und Reaktionszeiten, 200% Zufriedenheit und jederzeit wieder.
Internetrecht
super!
Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die kurzfristige Überprüfung meiner Nebenkostenabrechnung das Jahr 2020 betreffend.
Nicht jede Aussage im Prüfvermerk ist zutreffend und kann nicht unwidersprochen bleiben:
Die Nebenkosten-Vorauszahlungen betragen nicht, wie ausgewiesen 140,00 €, sondern wie aus den persönlichen Anmerkungen zu entnehmen war: „Unsere monatlichen Vorauszahlungen für Nebenkosten betragen z. Zt. 70,00 € für Verwaltung, 98,00 € für Gas/Wärme und 22,00 € für Wasser, also insgesamt 190,00 €.“
Weiterhin wird im Prüfvermerk darauf hingewiesen, dass bei der Abrechnung FIBA vom 18.11.2021 die Seitenzahl fehlt, dass allerdings bei der NK-Abrechnung (5 Posten) das Datum und die Unterschrift fehlen, wird nicht festgestellt. Auch ein gravierender Rechenfehler bei der Rückerstattung von Vorauszahlungen zum Nachteil des Vermieters findet keine Beachtung. Die Aussage bezüglich der Abrechnungen des Aufzugs halte ich für fragwürdig, angesichts der nachfolgend aufgeführten Punkte:
Zitat aus NEBENKOSTEABRECHNUNG.COM (https://www.nebenkostenabrechnung.com/aufzug/):
Umlagefähig sind weiterhin die Kosten für die regelmäßige Wartung des Aufzuges und die Überprüfung durch den TÜV (alle drei Jahre), jedoch keine allgemeinen Instandhaltungskosten und kleinere Ersatzteile für den Aufzug oder die Kosten für einen Stördienst. (LG Hamburg, 27.06.00, 316 S 15/00).
Bei Vollwartungsverträgen (auch Vollunterhaltungsdienst oder Komplettwartungsverträge genannt) muss der Vermieter den Teil für Instandhaltungen bzw. Reparaturen am Aufzug ausweisen und darf diese Kosten nicht umlegen (LG Berlin, Urteil vom 22.9.06 – 64 S 198/06).
Ist ein genauer Ausweis der nicht umlegbaren Instandhaltungskosten nicht möglich, muss der Vermieter rund 40 bis 50 Prozent der Kosten als Pauschale herausrechnen. Die restlichen 50 bis 60 Prozent der Vollwartungskosten darf er auf die Mieter umlegen (LG Duisburg, Urteil v. 02.03.2004, WuM 2004, 717).
Insgesamt bin ich über das Ergebnis in Teilen sehr enttäuscht, vor allem unter Beachtung der Versprechen auf Ihrer Webseite.
Plauen, den 08.07.2022
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Schrock
Antwort des Experten: Zu Ihrem Kommentar vom 08.07.2020 nehmen wir Stellung wie folgt:
vielen Dank für die kurzfristige Überprüfung meiner Nebenkostenabrechnung das Jahr 2020 betreffend.
Antwort: gerne geschehen.
Nicht jede Aussage im Prüfvermerk ist zutreffend und kann nicht unwidersprochen bleiben:
Stellungnahme: Hier wäre es wünschenswert gewesen, dass Sie erst einmal von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, auf die ich in meiner Antwort ausdrücklich hingewiesen habe, nämlich Rückfragen zu stellen und die Angelegenheit unbürokratisch einfach zu klären.
Frage: Die Nebenkosten-Vorauszahlungen betragen nicht, wie ausgewiesen 140,00 €, sondern wie aus den persönlichen Anmerkungen zu entnehmen war: „Unsere monatlichen Vorauszahlungen für Nebenkosten betragen z. Zt. 70,00 € für Verwaltung, 98,00 € für Gas/Wärme und 22,00 € für Wasser, also insgesamt 190,00 €.“
Stellungnahme: Es trifft nicht zu, dass dies Ihren persönlichen Anmerkungen zu entnehmen war.
Leider hatten Sie es versäumt, zu den geleisteten Vorauszahlungen hinreichend präzise Mitteilungen zu machen.
Wenn Sie im Jahre 2022 schreiben, dass Ihre „Nebenkosten-Vorauszahlungen“ "zur Zeit" Euro 190 betragen, dann haben Sie damit noch längst nichts zu den von Ihnen gezahlten Nebenkosten-Vorauszahlungen im Jahre 2020 mitgeteilt. Wenn Sie sich darüber aber in Ihrer Fragestellung vollkommen ausschweigen, darf ich davon ausgehen, dass diese Frage damals kein Thema war, Ihre Vorauszahlungen in der Abrechnung also zu Ihrer Zufriedenheit berücksichtigt worden waren. Mir nun fehlende Berücksichtigung von Informationen vorwerfen zu wollen, die mir nicht vorliegen und die Sie mir aber selbst vorher nicht mitgeteilt haben, halte ich für wirklich unfair.
Fortgesetzte Rückfrage: Weiterhin wird im Prüfvermerk darauf hingewiesen, dass bei der Abrechnung FIBA vom 18.11.2021 die Seitenzahl fehlt, dass allerdings bei der NK-Abrechnung (5 Posten) das Datum und die Unterschrift fehlen, wird nicht festgestellt. Stellungnahme: Nun, und was möchten Sie damit genau sagen? Mir ging es darum, dass ich in meinem Prüfbericht auf die betreffende Seite der Abrechnung so nicht verweisen kann. Datum und Unterschrift auf der Abrechnung ist unüblich und wurde von mir auch nicht beanstandet.
Auch ein gravierender Rechenfehler bei der Rückerstattung von Vorauszahlungen zum Nachteil des Vermieters findet keine Beachtung.
Stellungnahme: Das beanstanden Sie jetzt zum zweiten Mal, siehe Erörterung weiter oben.
Frage fortgesetzt: Die Aussage bezüglich der Abrechnungen des Aufzugs halte ich für fragwürdig, angesichts der nachfolgend aufgeführten Punkte:
Zitat aus NEBENKOSTEABRECHNUNG.COM (https://www.nebenkostenabrechnung.com/aufzug/):
Umlagefähig sind weiterhin die Kosten für die regelmäßige Wartung des Aufzuges und die Überprüfung durch den TÜV (alle drei Jahre), jedoch keine allgemeinen Instandhaltungskosten und kleinere Ersatzteile für den Aufzug oder die Kosten für einen Stördienst. (LG Hamburg, 27.06.00, 316 S 15/00).
Bei Vollwartungsverträgen (auch Vollunterhaltungsdienst oder Komplettwartungsverträge genannt) muss der Vermieter den Teil für Instandhaltungen bzw. Reparaturen am Aufzug ausweisen und darf diese Kosten nicht umlegen (LG Berlin, Urteil vom 22.9.06 – 64 S 198/06).
Ist ein genauer Ausweis der nicht umlegbaren Instandhaltungskosten nicht möglich, muss der Vermieter rund 40 bis 50 Prozent der Kosten als Pauschale herausrechnen. Die restlichen 50 bis 60 Prozent der Vollwartungskosten darf er auf die Mieter umlegen (LG Duisburg, Urteil v. 02.03.2004, WuM 2004, 717).
Stellungnahme: zunächst einmal stellt ist das Zitieren von nicht juristisch vorgebildeten Internetfundstellen sowie von Einzelurteilen eines Landgerichts nicht wirklich die Rechtslage dar.
Außerdem sollten Sie sich mindestens die Mühe machen, die Urteile auch zu lesen. Ich hatte Ihnen in meiner Antwort vollkommen korrekt die Rechtslage zum Thema Aufzüge wiedergegeben.
Zitat Randziffer 18 des von Ihnen zitierten Urteils:
„Indes ist von den in die Abrechnungen eingestellten Aufzugskosten ein weiterer Abzug vorzunehmen. Unstreitig haben die Kläger mit der Fa. einen "Vollunterhaltungsdienst-Vertrag" geschlossen, durch den die gesamte Pflege und Instandhaltung des Aufzuges abgedeckt ist.“ –
Diese - im Urteil unstreitige - Sachlage liegt vorliegend doch überhaupt nicht vor. Juristisch nennt man das eine "Sachverhaltsquetsche".
Wenn Sie allerdings einen "Vollunterhaltundsdienst-Vertrag" hätten und es unstreitige Anhaltspunkte gibt, dass Ihr Vermieter nicht abrechenbare Teile abgerechnet hat, und erst dann, könnten Sie vorgehen wie beschrieben.
Insgesamt muss ich daher Ihre juristisch voll und ganz nicht begründete Kritik an meiner Arbeit zurückweisen, wünsche Ihnen aber dennoch ein gutes Gelingen.
Arbeitsrecht
Hallo Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Antwort und eine sehr gute Vorbereitung eines Verhandlungsgespräches .
Bitte abwarten mit dem Postversand vom Schreiben, bis ich Ihnen eine zeitnahe Information dazu weitergebe. Danke Ihnen. (... Ich hoffe, das funktioniert noch über dem Portal, Sie haben den Fall automatisch geschlossen, ohne event. Rückfragen). Beste Grüße VP
Arbeitsrecht
Schnelle, professioneller und kompetenter Rat mit Vorschläge für eine Verbesserung. Mein Anwalt war krank und ich benötigte ein schnellen Rat für das weitere Vorgehen. Sehr zu empfehlen. Sein Gutachten deckt sich ähnlich wie dessen meines Anwalts.
Arbeitsrecht
Seit langem als Klient von Herrn Fischer in diversen rechtlichen Angelegenheiten sachlich perfekt begleitet, und mit optimalen Resultaten / Outcome. Herzlichen Dank.
Zivilrecht
Sehr zufrieden - lösungsorientierte und praktische Hinweise bei der rechtlichen Prüfung komplexere Verträge.
Kaufrecht
Ich bin sehr zufrieden!
Mietrecht
Gut und schnell
Arbeitsrecht
Danke!!
Arbeitsrecht
Voll und ganz zufrieden.
Erbrecht
Sehr schnelle, ausführliche und auf den Punkt gebrachte Antwort. Vielen Dank für den schnellen Rat.
WEG Recht
Kompetente Beratung bei der Nebenkostenabrechnung . Herr Fischer geht auf Fragen ausführlich ein und sendet das Ergebnis nachher per PDF. Vielen Dank - hier wurde ich geholfen!!
Strafrecht
Super schnelle Bearbeitung und ein toller Service.
Vielen dank.
Arbeitsrecht
Herr Fischer bietet eine umfassende Beratung. Die Hinweise zu Klauseln ist sehr hilfreich. Daher uneingeschränkt zu empfehlen.
Familienrecht
RA Fischer hat uns mit der Beratung sehr weitergeholfen
Mietrecht
Schnelle und verständliche Antwort
Arbeitsrecht
Sehr schnelle und gute Antworten
Arbeitsrecht
Noch ein Tipp: Hier sind die TVöD-Vertragsformulare öffentlich zum Download und siehe da, mein Arbeitsvertrag ist damit identisch, was durchaus beruhigend wirkt:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/arbeitsvertragsmuster/arbeitsvertragsmuster-node.html
Urheberrecht
Herr Fischer hat mir im Zuge des Aufsetzens eines Lizenzvertrags als Urheber einer Kreativ-Dienstleistung sehr geholfen - die Beratung war sehr ausführlich, kompetent und stets fristgerecht. Für Rückfragen war der Rechtsanwalt schnell greifbar und hatte immer die passenden Lösungen parat. Eine Zusammenarbeit kann ich sehr empfehlen - jederzeit gerne wieder.
Mietrecht
Quick, clear and comprehensive legal advise!!
Highly recommended
Urheberrecht
Sehr umfangreiche Auskunft, netter kontakt.
Werde gerne wenn nötig wieder seinen Rat beanspruchen.
Mietrecht
Sehr schnelle Bearbeitung der eigentlichen Frage, plus dem Angebot die Angelegenheit auch außergerichtlich weiter zu begleiten. Sehr zu empfehlen
Antwort des Experten: Vollkommen richtig, aber wohl nur auf der Grundlage der 52 qm
Arbeitsrecht
Schnelle und professionelle Prüfung meines Arbeitsvertrages, netter Kontakt. Vielen Dank nochmal
Strafrecht
Jeder zeit wieder.... super freundlich... super kompetent...????
Immobilienrecht
Sehr schnell, ausführlich und auch detailliert auf unsere Fragen eingegangen, vielen Dank
Arbeitsrecht
Herr Fischer ist ein super Anwalt. Kann ich nur weiterempfehlen. Ziel erreicht.
Arbeitsrecht
Herr Fischer hat mir in meinem Anliegen sehr gut weiterhelfen können und mir durch seine Expertise meine noch vorhandenen Bedenken bezüglich meines neuen Arbeitsvertrages nehmen können. Vielen Dank dafür.
Mietrecht
Sehr schnell und zuverlässig!
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