Anwalt für Asylrecht online fragen
Steht die Aufnahme einer Arbeit oder die Familienzusammenführung kurz bevor, sollte man gerade im Asylrecht nicht alleine sein. Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Asylrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Asylrecht ein!
Weitere allgemeine Informationen zum Asylrecht finden Sie auch in unserem Asylrecht-Online-Ratgeber.
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Asylrecht Online Beratung
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Online Ratgeber Asylrecht
(Lesezeit: ca. 6 Minuten)
Regelungen zum deutschen Asylrecht finden sich im Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz. Die Praxis wird aber durch häufige Gesetzesänderungen und eine Flut von Verwaltungsrichtlinien bestimmt, die auch Sachbearbeiter der Ausländerbehörden oft herausfordern. Ein*e Rechtsanwält*in für Asylrecht hilft Ihnen bei all diesen Fragen. Unser Online Ratgeber Asylrecht bietet zudem einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche.
Inhalt
- Was ist Asylrecht?
- Vorteile der Online-Beratung im Asylrecht
- Wer ist in Deutschland asylberechtigt?
- Ablauf des Asylverfahrens
- Anerkennung, Duldung oder Ausweisung
- Leistungen für Asylbewerber und Asylberechtigte
- Asylrecht-Themen im Überblick
7.1 Asyl beantragen
7.2 Aufenthaltsgenehmigung
7.3 Aufenthaltszweck
7.4 Einreiseverbot
7.5 Zuzug
1. Was ist Asylrecht?
Das aus dem Griechischen stammende Wort Asyl bedeutet Zufluchtsort oder sichere Unterkunft. Als einer von wenigen Staaten der Welt hat Deutschland das Recht auf Asyl im Grundgesetz als Grundrecht verankert: "Politisch Verfolgte genießen Asyl" (Art 16 a GG). Außerdem regelt die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, auf die sich die geltende EU-Gesetzgebung stützt, die Anerkennung als Flüchtling.
Die Flüchtlingseigenschaft wird weitaus mehr Menschen zugesprochen als die Asylberechtigung nach deutschem Recht. Inzwischen hat der Bundesgesetzgeber die EU-Richtlinien umgesetzt und anerkannte Flüchtlinge in allen rechtlichen Belangen den Asylberechtigten gleichgestellt. Nun gibt es vier Möglichkeiten, um nach einem erfolgreichen Asylverfahren in Deutschland bleiben zu können, nämlich die Anerkennung als Asylberechtigter, die Anerkennung als Flüchtling, die Gewährung von subsidiärem Schutz und die Erteilung einer Duldung.
2. Vorteile der Online-Beratung im Asylrecht
Angesichts der ständig wechselnden Gesetze und Richtlinien, vor allem über die Einstufung, welche Herkunftsländer als sicher gelten, können Laien im Asylrecht kaum den Überblick behalten. Erfahrene Rechtsanwälte können den Antragsteller zudem vor folgenschweren Fehlern bewahren, denn wer seine Mitwirkungspflichten verletzt oder falsche Angaben macht, kann seinen späteren Aufenthaltsstatus gefährden. Auch nach einem glücklichen Ausgang, wenn es um die Aufnahme einer Arbeit oder um den Nachzug von Familienangehörigen geht, kann ein Rechtsanwalt für Asylrecht bei yourXpert Hilfestellung leisten.
3. Wer ist in Deutschland asylberechtigt?
Das Grundgesetz hat es dem Bundesverfassungsgericht überlassen, den Begriff "Politisch Verfolgte" zu definieren. Politische Verfolgung liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn jemandem von einem Staat oder von Dritten, die dem Staat zugerechnet werden müssen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden aufgrund seiner Religion oder politischen Überzeugung oder wegen seiner für ihn unverfügbaren Merkmale, die sein Anderssein ausmachen. Wenn diese Angriffe so schwerwiegend sind, dass sie die Menschenwürde verletzen und den Betroffenen in eine ausweglose Lage bringen, ist derjenige asylberechtigt.
Nach dem Dubliner-Abkommen ist innerhalb der EU stets der Staat für die Bearbeitung eines Asylantrages zuständig, in den der Bewerber zuerst eingereist ist. Kommen also Asylbewerber auf dem Landweg aus anderen EU-Staaten oder der Schweiz nach Deutschland, werden sie direkt an der Grenze "zurückgeschoben".
4. Ablauf des Asylverfahrens
Asylanträge werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet, die Einzelheiten des Verfahrens regelt das Asylgesetz. Wer ohne Visum nach Deutschland eingereist ist, muss sich umgehend zur nächsten Aufnahmeeinrichtung begeben. Das Computersystem EASY erfasst sodann das Herkunftsland, Anzahl und Geschlecht der eingereisten Personen, sowie deren familiäre Verbindungen. Dem Asylbewerber wird mitgeteilt, welche Aufnahmeeinrichtung für ihn zuständig ist, und er muss sich dorthin begeben, um persönlich bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes den Asylantrag zu stellen. Es reicht dabei aus, dass er schriftlich oder mündlich oder auf andere Weise verständlich macht, dass er Schutz vor politischer Verfolgung begehrt.
Ist der Antrag nicht offensichtlich unbegründet oder unbeachtlich, bekommt der Antragsteller für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Offensichtlich unbegründet sind Anträge von Bewerbern aus sogenannten sicheren Herkunftsländern. Unbeachtlich kann ein Antrag sein, wenn der Bewerber aus einem anderen EU-Staat oder der Schweiz oder Norwegen eingereist ist.
Im Rahmen einer persönlichen Anhörung bekommt der Asylbewerber dann die Gelegenheit, die Gründe für seine Flucht ausführlich darzulegen. Am Ende entscheidet das BAMF per Bescheid über die Anerkennung.
Bei jedem dieser Schritte ist ein Anwalt für Asylrecht der richtige Ansprechpartner.
5. Anerkennung, Duldung oder Ausweisung
Wenn das BAMF keine Anerkennung erteilt, kann es weiter prüfen, ob es eine Duldung ausstellen kann. Die Duldung stellt keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel dar, sondern ein Abschiebungshindernis. Die Ausweisung kann zum Beispiel tatsächlich unmöglich sein, weil der Herkunftsstaat die Wiederaufnahme ihres Staatsbürgers verweigert oder der Betroffene staatenlos ist. Kommt auch keine Duldung in Betracht, enthält der Bescheid des BAMF zumeist eine Ausweisungsverfügung: Der Betroffene wird aufgefordert, Deutschland innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann er abgeschoben werden, das heißt, die Ausweisung wird dann zwangsweise durchgesetzt. Mit der Abschiebung wird im Regelfall ein Wiedereinreiseverbot erteilt, das die erneute Einreise ins Bundesgebiet für maximal fünf Jahre verbietet. Wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, muss der Asylbewerber also innerhalb von 30 Tagen anwaltliche Beratung einholen und prüfen lassen, ob Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg haben. Bei yourXpert stehen Ihnen jederzeit ein fachkundiger Rechtsanwalt für Asylrecht zur Verfügung.
6. Leistungen für Asylbewerber und Asylberechtigte
Während der Dauer des Asylverfahrens erhalten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Mindestens in den ersten sechs Monaten sind sie verpflichtet, sich in einer Erstaufnahme-Einrichtung aufzuhalten, in der für Unterkunft und Verpflegung gesorgt ist, sowie Kleidung und Hygieneartikel zur Verfügung gestellt werden. Dazu bekommen die Bewerber ein monatliches Taschengeld und Behandlungsscheine für eine medizinische Grundversorgung. Wenn Asylbewerber nicht mehr in einer Einrichtung leben, erhalten sie Sachleistungen, die etwas unter den Regelsätzen für Hartz-IV-Empfänger liegen.
Wenn der Bewerber als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wurde oder subsidiären Schutz genießt, bekommt er die Aufenthaltserlaubnis und hat neben dem Anspruch auf HartzIV auch Ansprüche auf Kindergeld, Elterngeld, Erziehungsgeld und sonstige Sozialleistungen. Im Folgenden werden einige wichtige Begriffe aus dem Ausländer- und Asylrecht kurz erklärt.
7. Asylrecht-Themen im Überblick
7.1 Asyl beantragen
Um Asyl zu beantragen, muss sich der Antragsteller zu der nächstgelegenen Außenstelle des BAMF begeben. Der Antrag kann mündlich gestellt werden, auch ohne Kenntnisse der deutschen Sprache. Es muss nur deutlich werden, dass Schutz vor politischer Verfolgung begehrt wird.
7.2 Aufenthaltsgenehmigung
Der Begriff Aufenthaltsgenehmigung wurde im früheren Ausländergesetz als Oberbegriff gebraucht für: Aufenthaltserlaubnis, -befugnis, -bewilligung und -berechtigung. Heute spricht das Aufenthaltsgesetz stattdessen von Aufenthaltstiteln.
7.3 Aufenthaltszweck
Das Aufenthaltsgesetz kennt im Wesentlichen vier Aufenthaltszwecke, den Aufenthalt aus humanitären Gründen (Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter), Familienzusammenführung, Ausbildung oder Studium und Beschäftigungsverhältnis oder Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Es gelten jeweils leicht abweichende Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
7.4 Einreiseverbot
Nach einer Ausweisung oder Abschiebung verhängt die Ausländerbehörde eine Einreisesperre oder ein Einreiseverbot, das im Regelfall fünf Jahre nicht überschreitet. Reist der Betroffene in dieser Zeit wieder ein, macht er sich strafbar. Nur wenn die Ausweisung aufgrund schwerwiegender Straftaten erfolgte, kann sie für maximal 10 Jahre verhängt werden. Bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gilt sie unbefristet.
7.5 Zuzug
Das Aufenthaltsgesetz bestimmt in § 27, dass ausländische Familienangehörige zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Dies gilt für Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder. Dazu muss der in Deutschland lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte - EU oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU haben, ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen und den Lebensunterhalt der Zuziehenden sicherstellen.
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Häufige Fragen
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Wie kontaktiere ich einen Experten für Asylrecht auf yourXpert?
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