Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbschaft
Die Unterscheidung zwischen Vermächtnis und Erbschaft kann nicht immer ganz einfach sein.
Nach § 1939 BGB kann der Erblasser einem anderen einen "Vermögensvorteil" zuwenden, ohne ihn zugleich als Erben einzusetzen. Dies definiert das Gesetz ausdrücklich als so genanntes Vermächtnis.
Auf die Verwendung des Wortes "Erbe" oder "Vermächtnis" im Testament kommt es hingegen nicht an (siehe unten stehende gesetzliche Regelungen), sondern es ist genau der Inhalt der Erblasserverfügung auszulegen.
Das Vermächtnis kann sich in der Tat auch auf einen sehr wertvollen Gegenstand beziehen, der den größten Teil des Nachlasses ausmacht.
In solchen Fällen kann aber zweifelhaft sein, ob eigentlich ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung gewollt ist. Nun kommen die §§ 2087, 2088 BGB ins Spiel:
§ 2087 BGB sieht als gesetzliche Auslegungsregel vor, das wenn einer einem anderen sein Vermögen oder einen Bruchteil davon zuwendet, der ihn im Zweifel als Erben einsetzen will, wer ihm nur einzelne Gegenstände hinterlassen will, hat im Zweifel ein Vermächtnis im Sinn.
Insofern müssen nämlich alle Einzelfallumstände, gegebenenfalls auch solche, die außerhalb des reinen testamentarischen Inhalts von Bedeutung sind, also etwa Andeutungen und Äußerungen des Erblassers, zur Einzelfallauslegung herangezogen werden.