Erbschaft aus Mexiko
Fragestellung
Hallo,
Meine Mutter (Spanierin hier in D lebend) bekommt aus Mexiko anteilig eine Erbschaft aus dem Hausverkauf seiner im letzten Jahr verstorbenen Mutter (aufgeteilt unter 7 Geschwistern wo alle in Mexiko leben).
In Mexiko wurde bereits die entsprechende Erbschaftssteuer bezahlt durch den Vertreter meiner Mutter (einer ihrer Brüder) und dieser wartet nun auf Angabe eines dt. Kontos für die Überweisung.
Es stellt ich nun die Frage was hier in D für Steuern anfallen werden wg. dieser Erbschaft (ca. 29.000€) und ob oder wie die Meldekette auszusehen hat (Finanzamt ? Zoll ?)
Mit freundlichen Gruß
Francisco M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Generell ist Ihre Mutter in Deutschland, da sie dort einen Wohnsitz hat, auch in Bezug auf die Erbschaftsteuer unbeschränkt steuerpflichtig. Sie muss also gegenüber dem deutschen Finanzamt auch geerbtes Vermögen aus dem Ausland erklären und versteuern. Es kann in bestimmten Fällen daher zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn ein vorhandenes Doppelbesteuerungsabkommen dies nicht verhindert.
Im Fall Ihrer Mutter entsteht jedoch in Deutschland keine Erbschaftsteuer, weil der persönliche Freibetrag bei Kindern als Erben der Eltern, jeweils 400.000 Euro je Elternteil beträgt (§§ 15 und 16 Erbschaftsteuergesetz). Sofern innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod der Mutter nicht weiteres Vermögen per Schenkung von deren Mutter auf Ihre Mutter übertragen wurde und dieser Freibetrag nicht überschritten wurde, bleibt es bei der Steuerfreiheit. Sie können daher das Bankkonto Ihrer Mutter angeben, damit der Bruder Ihrer Mutter den Betrag überweisen kann. Ggf. wird (muss nicht zwingend der Fall sein) die Bank auf Ihre Mutter zukommen, um einen Nachweis zu erhalten, dass das Geld aus einer Erbschaft stammt (das machen Banken in der Regel, weil Sie das sogenannte Geldwäschegesetz beachten müssen).
Die in Mexiko bezahlte Erbschaftsteuer bekommt Ihre Mutter in Deutschland leider nicht erstattet. Inwieweit und in welcher Höhe in Mexico Erbschaftsteuer erhoben wird, kann ich nicht beurteilen. Auch wenn die Erbschaft in Deutschland steuerfrei bleibt, muss Ihre Mutter gegenüber dem Finanzamt (beim Wohnsitzfinanzamt bitte anfragen, welches Finanzamt für Erbschaftsteuersachen zuständig ist, da diese nicht immer zusammenfallen) eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Sollten Sie hierzu Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen bzw. Ihrer Mutter gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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empfehlenswert :-)
Antwort des Experten: hezlichen Dank!
Schenk
in Erbschaftsteuerangelegenheiten mit Auslandsbezug ist immer das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen, hier zwischen D und Mexico. Leider ist dies mit etwas mehr Aufwand als bei sonstigen Fragen verbunden. Ic h würde Sie daher bitten, damit ich die Frage professionell und sicher beantworten kann, Ihren Preis auf 70 Euro zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
mit freundlichen Gruß
Francisco M.
Über eine gute Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schenk