Wie sich die Bilder gleichen: Geprellte Anleger auf der einen Seite, Luxusleben pur auf der anderen Seite. Das scheint wohl auch bei Malte Hartwieg und seinem Firmengeflecht, u.a. New Capital Invest, Selfmade Capital, nicht anders zu sein. Die Staatsanwaltschaft München hat bei Herrn Hartwieg, gegen den u.a. auch wegen Betrugsverdacht ermittelt wird, Vermögenswerte von 14 Millionen Euro sichergestellt.

Malte Hartwieg hatte als Finanzjongleur ein ganzes Firmenimperium aufgebaut. Dazu zählen nicht nur die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest, sondern auch noch zahlreiche Unternehmen, wie die Vertriebsplattform dima24, die u.a. die Hartwieg-Fonds an die Anleger vermittelte. Inzwischen sind zahlreiche dieser Fondsgesellschaften insolvent. Die Anleger fürchten um ihr Geld, ihnen steht der Totalverlust ihrer Einlage ins Haus.

Dessen ungeachtet genoss Hartwieg offenbar sein Luxusleben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte diverse Luxusgüter wie antike Münzen und stellte verschiedene Konten und Lebensversicherungen sicher. Schon vor einigen Wochen wurden in Liechtenstein rund 230 Kilogramm Gold sichergestellt. Unterm Strich wurden bislang Vermögenswerte in Höhe von rund 14 Millionen beschlagnahmt.

Der Schaden, den die Anleger der diversen Fonds aus dem Hause Hartwieg erlitten haben, soll allerdings weitaus höher liegen. Von 150 Millionen Euro ist die Rede. Da hören sich die 14 Millionen Euro vergleichsweise gering an, aber möglicherweise können die Behörden noch weitere Vermögenswerte sicherstellen. Anlegern empfiehlt der die Kanzlei Kreutzer jetzt zu handeln. Es sollte versucht werden, dingliche Arreste zu erwirken, um Zugriff auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zu haben.

Darüber hinaus gelte es für die Anleger der insolventen Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) Fonds, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Vielen Anlegern wurden die Fondsanteile über dima24 vermittelt. Auch wenn Herr Hartwieg die Vertriebsplattform inzwischen verkauft hat, könnte es bei der Anlagevermittlung Interessenkonflikte gegeben haben. Es ist davon auszugehen, dass die Hartwieg-Fonds bevorzugt vermittelt wurden, auch wenn sie eventuell nicht zum Anlageprofil des Kunden gepasst haben. Zumindest hätte es eine Aufklärung über die personelle Verknüpfung geben müssen. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Bei einer nicht anlage- und anlegergerechten Beratung sowie der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu. Auch die Emissionsprospekte können auf Wahrheitsgehalt und Vollständigkeit geprüft werden. Liegen Prospektfehler vor, begründen diese ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung der Anlage.