Wer auf seiner Lohnsteuerkarte 2010 Freibeträge eingetragen hat, hat auch 2011 und 2012 davon profitiert. Das geht ab 2013 nicht mehr, denn der Arbeitgeber ist verpflichtet ab 2013 die beim Finanzamt gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale zu verwenden.
Sollen andere Freibeträge als der Behindertenpauschbetrag berücksichtigt werden ist ein neuer Antrag auf Lohnsteuerermäßigung notwendig.
Die meisten Arbeitgeber werden ab Januar die neuen Merkmale berücksichtigen, nur Arbeitnehmer bei größeren Arbeitgebern haben etwas mehr Zeit. Das ZDF z. B. stellt zum 01.06.2013 um, auch Opel und Boehringer haben einen späteren Termin im Auge.
Ab 2014 sind dann wieder jährlich Anträge auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen!
Geste Grüße
Sascha Blum