Hartz 4 Sozialrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
an erster Stelle bitte ich Sie mein Anliegen vertraulich zu behandeln. Also, ich war in den letzten 12 Monaten Arbeitslos und habe Hartz 4 bekommen. Seit 3 Monaten arbeite ich wieder und habe am gleichen Arbeitstag noch beim Jobcenter angerufen und das gemeldet.
Ein paar Tage später habe ich dem Jobcenter dann auch den Arbeitsvertrag bzw. die Regelung mit dem Arbeitgeber zugeschickt und später auch die erste Gehaltsabrechnung. Da ich aber nur eine Einsatzkraft bin habe ich eine ganz andere Vereinbahrung mit dem Arbeitgeber usw, deswegen haben die das beim Jobcenter glaube ich nicht gecheckt und jetzt habe ich gesehen, dass Sie mir trotzdem die ganze Zeit das Hartz4 überwiesen haben...
...und dass ich dadurch viel mehr Steuern zahle weil ich bei meinem Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse 6 zugewiesen bekommen habe, weil das Jobcenter an erster Stelle ist und sozusagen als "Hauptarbeitgeber" dient.
Jetzt die Frage, was soll ich machen? Ich möchte mich nicht selber anzeigen, da es nicht meine Schuld ist und ich das ganze Geld ausgegeben habe. Ich habe vor mich wieder als Arbeitnehmer beim Jobcenter zu melden und das andere Ruhen zu lassen, denn es ist nicht meine Schuld und ich habe leider sehr schlechte Erfahrung in letzer Zeit mit Ehrlichkeit gemacht, denn jedesmal wenn ich ehrlich war wurde ich doppelt und dreifach bestraft.
Aber ich habe riesengroße Angst mit einer hohen Geldsumme bestraft zu werden. Können die mich durch die Steuerzahlungen, Rentenversicherung oder was auch immer erwischen und hart bestrafen? Was würden Sie mir raten, wie ich jetzt am besten vorgehen soll?
Ich bitte Sie um dringende Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre rechtliche Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Frage 1:" Jetzt die Frage, was soll ich machen? Können die mich durch ... erwischen und hart bestrafen? Was würden Sie mir raten, wie ich jetzt am besten vorgehen soll?"
Nun, die schlechteste Möglichkeit wäre es, wenn Sie gar nichts tun würden. Denn zum einen verlagert sich das eigentliche Problem dadurch nur nach hinten und zum anderen haben Sie unter einer fortwährenden Unsicherheit bezüglich der Aufdeckung des Sachverhalts zu leiden. Von daher ist es schon einmal gut, dass Sie nachfragen.
Ebenso wenig kann ich derzeit nachvollziehen aus welchem Grund Sie in der Vergangenheit "sehr schlechte Erfahrung in letzer Zeit mit Ehrlichkeit" gemacht haben. Dies sollte nämlich grundsätzlich nicht der Fall sein. Gegenüber dem Jobcenter sind Sie ohnehin bereits gesetzlich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet ( §§ 60 ff SGB I).
Nach Ihrer eigenen Schilderung sind Sie auch wahrheitsgemäß vorgegangen, indem Sie Arbeitsaufnahme, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung dem Jobcenter gemeldet haben. Allerdings verfügen Sie wohl nicht über entsprechende Nachweise des Eingangs der Unterlagen. Auch ist eine fortlaufende Weiterzahlung der ungekürzten Bezüge ohne weitere Mitteilung in der Sache eher unüblich.
Dies vorausgeschickt, nun zur Beantwortung Ihrer Frage, was nun zu tun ist:
1.) Jedenfalls stehen Ihnen die Sozialleistungen sehr wahrscheinlich nicht mehr ungekürzt zur Verfügung, sodass Sie im eigenen Interesse Rücklagen für eine mögliche Rückzahlungsforderung bilden sollten.
2.) Zudem sollten Sie dringend schriftlich und nachweisbar ( z.B. Einschreiben, Fax, etc.) Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen und sich den Eingang Ihrer bereits eingereichten Unterlagen bestätigen lassen.
Denn die Aufdeckung der Lohnzahlungen erfolgt zum einen ohnehin über kurz oder lang automatisch ( Stichwort: Datenabgleich) und zum anderen geben Sie ja selbst an, die maßgeblichen Unterlagen bereits eingereicht zu haben.
Schließlich sind Sie nach § 60 I Nr. 2 SGB I verpflichtet, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen. Indem Sie feststellen, dass Ihnen die Leistungen trotz einer Arbeit seit 3 Monaten ungekürzt fortgezahlt werden, sollte Sie zur eigenen Sicherheit wie oben beschrieben aktiv werden.
Denn je länger Sie warten würden, desto schwieriger würde Ihnen die Erklärung fallen, warum Sie nichts mehr zur Aufdeckung des Sachverhalts unternahmen.
3.) Es kann an sich nicht sein, dass Ihre Einnahmen aus der Tätigkeit nach versteuert werden. Die Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer gedacht, die zwei oder mehrere Jobs haben. Der Bezug von Sozialleistungen ist aber gerade kein Dienstverhältnis und benötigt sicherlich auch keine Lohnsteuerkarte. Von daher sollten Sie dies beim Arbeitgeber wieder abändern.
Das Jobcenter kann dies im Grunde auch von Ihnen fordern, da dies wahrscheinlich Ihren Anspruch auf Sozialleistungen verringern würde.
Zu viel gezahlte Lohnsteuer können Sie sich im Übrigen über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückholen.
4.) Unklar bleibt mir auch Ihr Satz " Da ich aber nur eine Einsatzkraft bin habe ich eine ganz andere Vereinbahrung mit dem Arbeitgeber usw, deswegen haben die das beim Jobcenter glaube ich nicht gecheckt".
Wenn das Vereinbarungen sein sollten, welche das Jobcenter unter Entlastung des Arbeitgebers rechtswidrig belastet und Ihnen der Höhe nach nicht zustehenden Zahlungen ermöglicht, gehen Sie beide damit ein großes Risiko ein.
Ggf. können Sie das hier noch erläutern.
Ansonsten ist es so, dass der monatlich bezogene Lohn nach Abzug der Freibeträge Ihren Anspruch auf Sozialleistungen entsprechend mindert.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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