Sie lassen sich scheiden? Dann wird das Familiengericht in der Regel die Durchführung eines Versorgungsausgleichs anordnen. Hier werden alle während der Ehezeit erzielten Rentenanwartschaften ermittelt, sei es aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente, Versorgungswerken, Pensionen, Lebensversicherung uvm. Der jeweils ermittelte Wert wird dann durch zwei geteilt und dann dem jeweils Berechtigten als Bonus gutgeschrieben, der Verpflichtende bekommt einen Malus.
Ein kleines Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung. (aktueller Rentenwert 2016 West = 30,45- zum einfachen und schnellen Rechnen 30,00 Euro)
In der Ehezeit hat der Mann 10 Entgeltpunkte erreicht und die Ehefrau 5 Entgeltpunkte
Der Ehemann muss 5 Entgeltpunkte = 150 Euro abgeben, die Ehefrau 2,5 Entgeltpunkte = 75 Euro
Der Ehemann hat somit einen Malus von 150 Euro, bekommt aber einen Bonus von 75 Euro. Bei der Ehefrau ist das umgekehrt. Dies wird mit allen relevanten in der Ehezeit erwirtschafteten Rentenartwartschaften gemacht. Entweder im Rahmen einer internen Teilung oder einer sogenannten externen Teilung nach dem Versorgungsausgleichgsgesetz.
Sie sollten nach Erhalt des Versorgungsausgleichs immer diesen fachkundig prüfen lassen. Jeder Fehler oder Falschberechnung kann weitreichende Folgen für den späteren Rentenbezug haben. Auch sind die Einspruchdfristen zwingend zu beachten.
Holen Sie sich rechtzeitig eine fachliche Expertise zum Versorgungsausgleich ein und lassen Sie diesen prüfen. Hier kann Ihnen ein Rentenberater helfen.