Versorgungsausgleich neu berechnen lassen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lebensgefährtin wurde im Jahre 2001 geschieden. Ihr Ex-Ehemann hat wohl "vergessen" seine betriebliche Altersversorgung beim Familiengericht anzugeben.
Mir ist bekannt, daß der BGH Abänderungsverfahren in solchen Fällen ausdrücklich abgelehnt hat.(BGH in FamRZ 2013, S.1548)
Nun gibt es aber auch die Möglichkeit den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen.
Auf Internetportalen wie z.B.Deutsche Anwaltsauskunft oder der R+V Versicherung steht:"Liegt die Scheidung zwischen dem 1. Juli1977 und dem 1. September 2009, können Geschiedene ihren alten Scheidungsbeschluss prüfen lassen. Hintergrund ist, daß sich der alte Ausgleich häufig nur auf die gesetzliche Rentenversicherung bezog. Hat einer der beiden Ex-Partner Anrechte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erworben - etwa bei einer Betriebsrente - könnte eine Neuberechnung mehr Geld für den anderen bedeuten."
Die Voraussetzungen für eine Abänderung des Versorgungsausgleichs sind bei meiner Lebensgefährtin gegeben.
Mein Frage an Sie ist nun folgende: Wenn meine Lebensgefährtin mit Hilfe eines Anwalts beim Familiengericht einen Antrag auf Neuberechnung ihres Versorgungsausgleichs stellt und das Familiengericht hier einen neuen Versorgungsausgleich vornimmt, werden dann nicht auch automatisch die "vergessene" betriebliche Altersversorgung bei der Neuberechnung mit berücksichtig? Auf welcher finanziellen Basis wird die Neuberechnung durchgeführt? Es muß ja bei der Neuberechnung nichts mehr in die Zukunft prognostiziert werden, denn der Ex-Ehemann ist bereits in Rente und die realen Rentenbescheide liegen dann ja wohl vor. Ist es so, daß man von Gerichtsseite die Angelegenheit so sieht, daß man sagt, der Ex-Ehemann hat bei der Scheidung "vergessen" seine betriebliche Altersversorgung anzugeben, also braucht er auch bei der Neuberechnung seine betriebliche Altersversorgung nicht anzugeben. Meine Lebensgefährtin ist ALG-II-Empfängerin und geht in 46 Monaten in Rente. Ihr fehlen ca. 100,--€/Monat um nicht aufstocken zu müssen. Wenn meine Lebensgefährtin so alt wie Ihre Mutter würde (87), würde das bedeuten, daß der Staat bis zu ihrem Ableben eine Aufstocksumme von über 25.000,--€ bezahlen müßte und der Ex-Ehemann verfügt dann jeden Monat über ca. 200,--€ mehr als ihm eigentlich zusteht. Ist der Staat jetzt wirklich so großzügig?
Ich bitte Sie meine Fragen zu beantworten. Vielen Dank im Voraus.
Gustav Vogels
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
die Antwort mit weitergehenden Hinweisen zur Sach- und Rechtslage habe ich hier hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Ra
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