1. Wer mahnt was ab?
Und sie rollt weiter, die Abmahnwelle aus München:
Heute möchte ich eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH besprechen. Gegenstand dieser Abmahnungen ist die Fernseh-Serie „Shameless - Emily“.
2. Was fordern die Abmahner?
Zum einen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert, darüber hinaus wird der Empfänger einer solchen Abmahnung aufgefordert, einen nicht unerheblichen Pauschalbetrag (Abmahnkosten) zu zahlen. Die konkrete Höhe dieses Betrages hängt insbesondere von der Anzahl der Folgen ab, die im Einzelfall (angeblich) heruntergeladen wurden.
3. Abmahnung im Briefkasten, was nun?
Wichtig: Nicht einschüchtern lassen, nicht klein beigeben!
Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sollten Sie bitte keinesfalls unterschrieben zurückgesendet werden. Dies würde ein Schuldanerkenntnis darstellen.
Zunächst müsste Ihr persönlicher Fall überprüft werden, um zu ermitteln, wie am besten zu handeln ist. Sofern Sie nicht verantwortlich sind, bräuchten Sie gar nicht reagieren, außer die unberechtigte Forderung kurz schriftlich zurückzuweisen.
Liegt allerdings nachweislich ein Urheberrechtsverstoß zu Ihren Lasten vor, so sollte (und nur dann!) innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne behilflich.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
- Keinen Kontakt zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aufnehmen!
- Die beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!
- Fristen einhalten!
- Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner!
- Noch vor Fristablauf unbedingt einen Anwalt (Urheberrecht) einschalten!
Haben auch Sie eine Abmahnung in Bezug auf die Serie „Shameless - Emily“ erhalten? Dann hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne weiter. Unser ist es besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest nicht den geforderten Betrag zahlen. Wir kennen die Abmahner aus unserer langjährigen Erfahrung und wissen daher genau, wie zu reagieren ist.
Kontaktieren Sie uns einfach (zunächst völlig unverbindlich) für ein kostenloses Erstgespräch. Dann besprechen wir gerne Ihren persönlichen Fall ganz in Ruhe.
Selbstverständlich können nach dem Erstgespräch ganz frei entscheiden, ob wir für Sie weiter tätig werden sollen. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben zusenden könnten.
Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen.