Wohnsitz in der Schweiz, arbeiten in München
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Balluff,
mein Name ist Ni, chinesischer Staatsbürger, arbeitet seit 2010 in der Schweiz. Zuvor hatte ich in Deutschland studiert und gearbeitet. Meine Frau ist deutscher Staatsbürger. 2013 zieht sie auch mit zwei Kinder in die Schweiz um, wo wir jetzt zusammen leben.
Ich arbeite für eine Schweizer Firma, welche mir jetzt eine Stelle in München anbietet. Die Stelle ist voll-zeitig, es ist ein deutscher Arbeitsvertrag. Man muss mindestens 3 Tage pro Woche dort arbeiten, die restliche 2 Tage kann man in der Schweiz arbeiten. Wenn ich den Vertrag annehme, muss ich sicher in München eine Wohnung für die Arbeitstage mieten. Am Wochenende sowie die restliche Arbeitstage bin ich dann in der Regel in der Schweiz.
Aus verschiedene Gründen kann die Familie zurzeit nicht nach München umziehen. Ich möchte fragen, ob ich beim Annehmen des Arbeitsvertrags weiter in der Schweiz besteuern darf. Falls ja, welche Formalitäten muss ich bzw. mein Arbeitgeber erledigen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Cheng Ni
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Besteuerung in der Schweiz wäre nur möglich, wenn Sie nicht mehr als 60 beruflich veranlasste Nichtrückkehrtage hätten.
Sie haben jedoch sicherlich mehr als 100 Nichtrückkehrtage, wenn Sie jeweils in München in der Wohnung dort übernachten. Nur bei Anwendung dieser sogen. Grenzgängerregelung würde die Schweiz auch das Besteuerungsrecht für die Tätigkeit in Deutschland erhalten, weil Ihre Familie weiterhin in der Schweiz leben würde.
Eine andere Möglichkeit der Schweiz das Besteuerungsrecht zuzuordnen, wäre es, dass alle diese Voraussetzungen erfolgt wären:
a) Tätigkeit in Deutschland nicht mehr als 183 Tage im Kalenderjahr (Ok)
b) das Gehalt wird von einem Arbeitgeber gezahlt, der nicht in Deutschland ansässig ist und
c) das Gehalt wird auch nicht durch eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland wirtschaftlich getragen.
Wenn Ihr Arbeitgeber in Deutschland eine Betriebsstätte hat, und diese Betriebsstätte letztendlich mit den Gehaltszahlungen belastet wird, bekäme Deutschland das Besteuerungsrecht. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Arbeitgeber Sie z.B. in einem Tochterunternehmen einsetzt und diese Gesellschaft die Gehaltskosten letztendlich trägt.
Diese Fragen kann nur Ihr Arbeitgeber abschließend beantworten. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass Deutschland für die Tätigkeit in Deutschland das Besteuerungsrecht erhält.
In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Erteilung für den Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger bei dem für Ihren Arbeitgeber zuständigen Finanzamt stellen. Ein Online-Formular findet sich hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=1734DC9C334D7681689D
Wenn der Arbeitsvertrag nicht nur vorübergehend die Beschäftigung in Deutschland vorsieht, besteht auch eine Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Damit wäre es auch notwendig eine Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen.
Meiner Ansicht nach sollten Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber abklären, wer letztendlich die Gehaltszahlungen trägt. Ist es nur das Stammhaus in der Schweiz, wird Deutschland das Besteuerungsrecht erhalten. Ist hier anderes vorgesehen, könnte weiterhin eine Besteuerung in der Schweiz erfolgen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bereits zum Teil weiterhelfen konnte. Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung über die Kommentarfunktion, was die Klärung mit Ihrem Arbeitgeber ergeben hat. Dann kann ich Ihnen auf der Basis alles weitere erläutern, falls nicht bereits Ihr Arbeitgeber durch dessen Personalabteilung hier weiterhelfen konnte.
Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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danke für die Antwort. Die Tochterfirma, wo ich arbeiten soll, ist in München. Von daher soll ich schon in DE besteuern. Wenn Sie für mich die Steuer erklären und den Antrag auf Erteilung für den Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger stellen würden, wie viel würde es kosten?
Vielen Dank und viele Grüsse
Cheng Ni
anhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte könnte ich Ihnen die Erstellung der Steuererklärung für 200,-- Brutto anbieten. Die notwendigen Anträge wären hierin eingeschlossen. Falls Sie in Deutschland über 50.000 € Brutto verdienen, würde sich dies leicht erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
wie Sie schon wissen, die Firma, wo ich in der Schweiz arbeit, bietet mich eine Stelle in München an. Angeboten ist 87k (7250€ pro Monat) plus 20% Bonus, also 104k€. Ich möchte gerne wissen, wieviel ich netto monatlich und jährlich hätte, solange die Familie noch in der Schweiz bleibt. Meine Situation:
Familie:
Ich bin verheiratet, mit zwei Töchter. Meine Frau hat keine Einnahme. Die Kinder besuchen in August beide die Grundschule.
Liegenschaft:
- Zinsen: 10445,80 CHF pro Jahr
- Hausverwaltungskosten: 2800,00 CHF pro Jahr
- Gebäudeversicherung: 354,85 CHF pro Jahr (bin nicht sicher, ob absetzbar ist)
Rentenversicherung:
- Säule 3a: 6739,00 CHF pro Jahr. Diese Konto wird für Tilgung der Hypothek verpfändet, deshalb muss ich behalten. Bitte abklären, ob es in Deutschland absetzbar ist.
Büro für Home-Office:
Ich habe gehört, man kann das Arbeitszimmer an sich selbst vermieten, wenn man Home-Office hat. Sowie mein Haus vermietet man gut 3000 CHF für 160 Quadratmeter. Das Arbeitszimmer ist 17 Quadratmeter, also ungefähr 300 pro Monat, jährlich 3600 CHF.
Doppelthaushalt und Fahrkosten:
- Ich habe auf Internet gesucht, Miete kostet 800 bis 1200 Euro pro Monat, sag mal 1000 Euro.
- Einfachweg von Mellingen (CH) nach München beträgt 350 km.
Wie viel kann ich ungefähr netto erhalten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und
mit freundlichen Grüssen
Cheng Ni