Kommanditist mit Steuersitz Schweiz
Fragestellung
Bis 2013 hatte deutsche GmbH&Co KG eine Gewerbeimmobilie. Welche Unterlagen/Formulare brauche ich für die Vermögenssteuererklärung in der Schweiz? Fällt darauf überhaupt Steuer an- Anteilswert 40Tsd€.
Was muß in der AHV angegeben werden und fällt diese an- Gewinn 22Tsd€.
Über die gesonderte und einheitliche habe ich das immer dem deutschen Finanzamt gemeldet. Bis 2013 wurde nur in BRD und zwar beschränkt besteuert. War das so richtig?
Ab 2015 hat die KG Wertpapiere (Aktien, Immofonds, ETFs) in einem Sparkassen Depot.
Wie sieht das dann aus mit der Vermögenssteuer, AHV, Quellensteuern, Verrechnungssteuer Schweiz 35%? Fällt das alles an?
Ist das Depot Kapitalvermögen oder auch Immobilenvermögen (offene Immofonds)?
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Vermögensteuer ist als Familienbesteuerung ausgelegt. Es wird die Summe des Vermögens in der Schweiz sowie im Ausland besteuert.
Ein Freibetrag stellt jedoch einen Mindestbetrag steuerfrei.
In der hochgeladenen PDF Datei "Die Vermögensteuer ..." ist auf Seite 29 / Abschnitt 5.2.4 eine Tabelle zu den Freibeträgen der einzelnen Kantone enthalten. Maßgeblich ist Ihr Wohnsitz in der Schweiz dafür, welcher Freibetrag angewendet wird.
Im Kanton Bern wird zB. die Vermögensteuer nicht erhoben, wenn das Vermögen unter 97.000 CHF liegt. Ich habe Ihnen eine Anleitung zum Ausfüllen hochgeladen. Die Formulare zur Vermögensteuer können Sie bei der Steuerverwaltung in der Schweiz bestellen oder die Steuererklärung online durchführen. Am Besten sie kontaktieren die für Sie zuständige Steuerverwaltung (je nach Wohnsitz). Beizulegen müssten Sie für die KG-Beteiligung den Jahresabschluß der KG sowie einen Nachweis zur Höhe Ihrer Beteiligung.
Mit AHV meinen Sie sicherlich die Einkommensteuererklärung. Ob die Steuer anfällt, hängt von den übrigen Einkünften ab. Für eine Gewerbeimmobilie, die in Deutschland belegen ist, hat die Schweiz jedoch kein Besteuerungsrecht. Insofern war es richtig, dies in den vergangenen Jahren jedenfalls in Deutschland anzugeben.
Hinsichtlich 2015 gilt:
Vermögensteuer kann anfallen, wenn Sie zusammen mit Ihrer Familie ein größeres Vermögen als den entsprechenden Freibetrag haben. Es werden auch Abzüge für Schulden und Kinder vorgenommen.
Die schweizerische Verrechnungssteuer fällt in jedem Fall an, es findet jedoch eine Anrechnung der in Deutschland gezahlten Quellensteuer statt. Deutschland wird somit die Kapitaleinkünfte ebenfalls mit Quellensteuer belasten.
Es besteht jedoch nur ein Quellensteuerrecht i.H. v. 15 %. Beim Bundeszentralamt für Steuern kann ein Erstattungsantrag gestellt werden. Sie zahlen in Deutschland folglich nur 15 %, bekommen demnach 10 % erstattet.
Aus meiner Sicht scheint mir bezüglich des Depots Kapitalvermögen vorzuliegen. Ein offener Immobilienfond scheint schon etwas weit hervorgeholt.
Ich hoffe Ihnen, mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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bei offenen Immobilienfonds gilt eine Fiktion, dass Sie die u.a. Immobilien selbst halten. Werden Immobilien durch den Fonds veräußert, sind die Regeln der privaten Veräußerungsgeschäfte anzuwenden (10 Jahres Frist). Werden Dividenden ausgeschüttet, gilt die Abgeltungssteuer. Es wird folglich darauf abgestellt, welche Art von Erträgen ausgeschüttet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
Danke für die Antwort.
Mit AHV habe ich die Sozialversicherung der Schweiz gemeint. Als Kommanditist habe ich Einnahmen, aber keinen Arbeitsaufwand. Sind solche Einnahmen dann auch beitragspflichtig?
die Einkünfte als Kommanditisten wären ggf. bei einem maximalen Einkommen von 9.400 CHF nicht beitragspflichtig, wenn Sie als Arbeitnehmer in der Schweiz bereits den Mindestbeitrag von 480 CHF eingezahlt haben. Sonst liegt Beitragspflicht mit dem entsprechenden Erwerbseinkommen vor.
Der Beitragssatz beträgt bei 22.000 CHF derzeit 5,472 %.
Dieser Betrag wird jedoch noch um eine fiktive Verzinsung des eingezahlten Kapitals gemindert. Der anzuwendende Zinssatz wird vom schweizerischen Bundesrate jährlich neu festgelegt.
Eine Beispielsrechnung findet sich hier: https://www.svazurich.ch/pdf/nachtragsverfuegung_SE.pdf
Dort ist auch eine Tabelle mit den Beitragssätzen abgedruckt.
Beste Grüße,
Björn Balluff
Steuerberater