Besteuerung
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 2 Stunden
Fragestellung
Mein Ehepartner ist Schweizer und möchte seinen Wohnsitz in der Schweiz beibehalten. Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und möchte ihn ebenfalls beibehalten.. Wir pendeln das Jahr über zwischen beiden Wohnsitzen.Wir sind beide Rentner mit mittlerem Rentenniveau. Wie und wo erfolgt die Besteuerung?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich nach den Regeln der Beratungsplattform wie folgt beantworte:
Ihr Ehepartner ist Schweizer und hat seinen Wohnsitz auch in der Schweiz. Damit steht der Schweiz das Besteuerungsrecht zu, für die Einkünfte, die er in der Schweiz bezieht (Rente).
Bei Ihnen sieht die Sache etwas anders aus. Sie beziehen in Deutschland eine Rente, d.h. sie haben deutsche inländische Einkünfte, die Sie auch in Deutschland versteuern müssen.
Aufgrund der Tatasche, dass Sie zudem einen Wohnsitz in Deutschland haben, werde Sie in Deutschland sogar, auch wenn Sie nicht ständig in Deutschland verweilen, unbeschränkt steuerpflichtig.
Hätten Sie weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, würden Sie bzgl. Ihrer "deutschen" Rente in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sein. Unterscheiden tun sich beide Formen der Besteuerung nur durch die Berücksichtigung persönlicher Steuervergünstigungen (Grundfreibetrag bei unbeschränkter Steuerpflicht etc.).
Sie müssten daher Ihre Steuererklärung in Deutschland abgeben, wobei die Möglichkeit besteht, wenn keine Steuer auf den Rentenbezug anfällt, eine für drei Jahre gültige Nichtveranlagungsbescheinigung (NV Bescheinigung) beim Finanzamt zu beantragen. Dann entfiele immer nur für 3 Jahre die Erklärungspflicht.
Auch wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hätten, also komplett in die Schweiz ziehen würden, müssten Sie Ihre Rente weiterhin in Deutschland versteuern (die gesetzliche Regelung greift seit 2005.). Keinesfalls jedoch müssen Sie Ihre Rente doppelt besteuern, also in CH und in D.
Sofern Sie in der Schweiz polizeilich gemeldet sind, sollte wohl auch die Schweiz von Ihnen eine Steuererklärung (wohl zusammen mit Ihrem Mann) anfordern. Dort müssten Sie zwar die deutsche Rente angeben, jedoch ist diese in der Schweiz dann steuerfrei, da bereist in Deutschland besteuert.
Ich hoffe, Ihre Frage soweit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
die Schweiz gehört nicht zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum). Somit haben Sie auch kein Wahlrecht bezgl. einer Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung. Folglich haben Sie in Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt in Deutschland diesbezüglich keine Angaben (Einkünfte Ihre Mannes) zu machen, es sei denn, Ihr Mann bezieht z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen aus Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk