Besteuerung
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 2 Stunden
Fragestellung
Mein Ehepartner ist Schweizer und möchte seinen Wohnsitz in der Schweiz beibehalten. Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und möchte ihn ebenfalls beibehalten.. Wir pendeln das Jahr über zwischen beiden Wohnsitzen.Wir sind beide Rentner mit mittlerem Rentenniveau. Wie und wo erfolgt die Besteuerung?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich nach den Regeln der Beratungsplattform wie folgt beantworte:
Ihr Ehepartner ist Schweizer und hat seinen Wohnsitz auch in der Schweiz. Damit steht der Schweiz das Besteuerungsrecht zu, für die Einkünfte, die er in der Schweiz bezieht (Rente).
Bei Ihnen sieht die Sache etwas anders aus. Sie beziehen in Deutschland eine Rente, d.h. sie haben deutsche inländische Einkünfte, die Sie auch in Deutschland versteuern müssen.
Aufgrund der Tatasche, dass Sie zudem einen Wohnsitz in Deutschland haben, werde Sie in Deutschland sogar, auch wenn Sie nicht ständig in Deutschland verweilen, unbeschränkt steuerpflichtig.
Hätten Sie weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, würden Sie bzgl. Ihrer "deutschen" Rente in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sein. Unterscheiden tun sich beide Formen der Besteuerung nur durch die Berücksichtigung persönlicher Steuervergünstigungen (Grundfreibetrag bei unbeschränkter Steuerpflicht etc.).
Sie müssten daher Ihre Steuererklärung in Deutschland abgeben, wobei die Möglichkeit besteht, wenn keine Steuer auf den Rentenbezug anfällt, eine für drei Jahre gültige Nichtveranlagungsbescheinigung (NV Bescheinigung) beim Finanzamt zu beantragen. Dann entfiele immer nur für 3 Jahre die Erklärungspflicht.
Auch wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hätten, also komplett in die Schweiz ziehen würden, müssten Sie Ihre Rente weiterhin in Deutschland versteuern (die gesetzliche Regelung greift seit 2005.). Keinesfalls jedoch müssen Sie Ihre Rente doppelt besteuern, also in CH und in D.
Sofern Sie in der Schweiz polizeilich gemeldet sind, sollte wohl auch die Schweiz von Ihnen eine Steuererklärung (wohl zusammen mit Ihrem Mann) anfordern. Dort müssten Sie zwar die deutsche Rente angeben, jedoch ist diese in der Schweiz dann steuerfrei, da bereist in Deutschland besteuert.
Ich hoffe, Ihre Frage soweit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
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die Schweiz gehört nicht zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum). Somit haben Sie auch kein Wahlrecht bezgl. einer Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung. Folglich haben Sie in Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt in Deutschland diesbezüglich keine Angaben (Einkünfte Ihre Mannes) zu machen, es sei denn, Ihr Mann bezieht z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen aus Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk