Witwenrente
Fragestellung
ich bin als Beamter in der passiven Phase der Altersteilzeit.
Meine Frau ist im Jahre 2004 verstorben. da ein Teil meines Einkommens auf die Witwenrente angerechnet wurde, bekam ich bisher keine Witwenrente. Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts Wurde meine Witwenrente neu berechnet (nicht Anrechnung des Altersteilzeitzuschlages) und ich bekam eine Nachzahlung für die letzten sechs Jahre (einschließlich Verzinsung), in denen ich diesen Zuschlag bezog.
ich muss nun meine Steuererklärung für das Jahr 2012 einreichen.
In wie weit muss ich mit einer Besteuerung der Witwenrente rechnen?
Wird eine volle Besteuerung der Nachzahlung für das Jahr des Zuflusses (2013) erhoben?
Wie gebe ich die Nachzahlung so an, dass sich möglichst wenig Steuern darauf zahle?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz .
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Morgen .!
Vielen Dank für Deine Anfrage.
Ja, Sie müssen mit einer Besteuerung rechnen. Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip (2013). Jedoch gibt es tatsächlich eine abgemilderte Besteuerung, wenn für mehrere Jahre in einem Zug die Zahlung erfolgt. Hier bedarf es einer genauen Eingabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung, um Nachteile zu vermeiden. Allerdings ist auch das Finanzamt verpflichtet, die korrekte Berücksichtigung der nachträglich gezahlten Witwenrente sicherzustellen. Es existiert ein direkter Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen.
Um Ihnen konkret und sinnvoll zu helfen, ist es hilfreich, wenn Sie Angaben zu Ihrem Einkommen (Altersteilzeit) machen und den Rentenbescheid (sicher mehrere Seiten) vorlegen können (gerne als PDF Datei).
Im Jahr 2013 haben Sie noch Spielraum, um mögliche Gestaltungsspielräume zu nutzen und so Steuern zu sparen. Haben Sie ein Eigenheim, erzielen Sie weitere Einkünfte?
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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Vielen Dank für Ihre Vorab-Antwort. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie nach Vorlage des Rentenbescheides und Angabe meiner Einkünfte meine Frage abschließend beantworten können?
Oder würde eine abschließende Antwort weitere Kosten verursachen?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz .
Ohne weitere Kosten kann ich eine grobe Schätzung über zu zahlende Steuern geben.
Wenn es genau sein soll, dann kann ich gerne die komplette Sache zu fairen Konditionen übernehmen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Dateien habe ich hochgeladen.
Herzliche Grüße
Karl-Heinz .
Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der Erklärungen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
ich scheue mich eine Bewertung abzugeben, da ich Ihre Antwort als unzureichend ansehe.
Wichtig zu erfahren wäre für mich gewesen, dass Sie die "Fünftel-Regelung" genannt und auch erklärt hätten.
Außerdem fehlte der Hinweis, dass für die Zinsversteuerung ein Verfahren beim BFH anhängig ist, das klären soll, ob es sich um Kapitaleinkünfte oder Renteneinkünfte handelt.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie eher an der Gewinnung von Mandanten, als an umfassender Information interessiert waren.
Tut mir leid, aber ich werde yourexpert nicht wieder nutzen.
mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz .