Insolvenz Antrag
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter.
Meine Mutter, ich bin der Sohn, Sie hat den Pflegegrad 3, ich habe alle Vollmachten und Pflege Sie auch. Meine Mutter hat folgendes Einkommen.
Witwenrente: 1116€
Pflegekasse: 516€
Überweisung vom Partner : 650,00€ dieser lebt mit Ihr in der Wohnung ist aber nicht im Mietvertrag eingetragen und es besteht auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft.Der Partner überweist meiner Mutter jeden Monat diesen Betrag für anteilig Miete und Lebensunterhalt.
Meine Mutter ist zu 100% schwerbehindert mit Merkzeichen sowie Dialyse pflichtig.
Dementgegen stehen monatlich folgende Ausgaben:
Miete 622€ warm
Stellplatz Auto: 18,50€ (sie fährt kein Auto mehr nur Partner. Auto ist 15 Jahre alt. Wert ca. 400€)
Strom: 60€
Johanniter Notruf: 39€
Autoversicherung ca.45,00€
Sterbegeldversicherung 20€
Private Krankenzusatzversicherung: 80,00€
Telefon und TV 23,00€
GEZ: 20,00€
Haftpflicht und Hausrat: 10,00€
Schulden:
Girokonto: -2600€
VISA Kreditkarte: -1500
Kredit Targobank: ca. Rest 3500€
Sämtliche Schuldner werden zur Zeit noch bedient. Die Sparkasse ( Girokonto) ist der Dispo bis 2600€
VISA Karte : Kreditlinie 1500 ( wird in 5% Raten) abgezahlt.
Targobank: wird bisher auch bedient aber die Rate für Mai 2018 wird diesmal platzen weil der Dispo ausgeschöpft ist und die Sparkasse auf "harten" Dispo umgestellt hat.
Bei einem Gespräch mit der Sparkasse die Schulden zusammen zu fassen und mit einer Rate abzubezahlen, was sich finanziell durchaus stemmen lässt, hat diese abgelehnt. Es sei noch erwähnt das meine Mutter in diesem Jahr 80 Jahre alt wird. Ein Eintrag in der Schufa interessiert Sie nicht wirklich mehr. Nun zu unseren Fragen:
1) Lohnt sich eine Insolvenz..?
2) Hat Sie überhaupt pfändbares Einkommen nach Abzug von Freibeträgen, Miete etc.?
3) Bekommt Sie einen Beratungsschein beim Amtsgericht.?
4) wie wäre das weitere Vorgehen ab sofort.?
5) Muss Sie erst warten bis Vollstreckungsbescheide Vorliegen und Sie die EV abgibt.?
6) Soll Sie alle Zahlungen einstellen.
7) Soll Sie bei einer anderen Bank ein neues Konto vorab eröffnen und wenn ja wie gehen wir vor damit die neue Bank nicht die Schulden vom Giro mit ablösen will.
8) Soll Sie dann ein P Konto eröffnen. Nur weiß die neue Bank dann nicht sofort wo der Hase läuft.
einen Dispo will Sie sowieso nicht mehr.
9) können wir sogar im Fall der fälle Sie Beauftragen.?
So Herr Schröter ganz viele Fragen die Sie uns bei einer Antwort hoffentlich vorab beantworten können. Im übrigen sei noch erwähnt das ich Sie auch Pflege bisher unentgeltlich es kann aber jederzeit das Pflegegeld an mich ausgezahlt werden.
Ich bedanke mich recht herzlich schon einmal vorab für Ihre Antwort und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
F. N.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
- Ein Insolvenzverfahren dauert in der Regel fünf Jahre und verursacht ungefähr Kosten in Höhe von EUR 2.000,-.
- Lohnt sich eine Insolvenz..?
Aus meiner Sicht eignet sich ein Insolvenzverfahren nur bedingt, da die Zahlungen des Partners voll in die Insolvenzmasse fallen. Insoweit würde der Insolvenzverwalter jeden Monat EUR 650,- von dem Partner einziehen. Auch sind die Verbindlichkeiten im Verhältnis zu den Einnahmen nicht so hoch, dass ein Insolvenzverfahren unbedingt angestrebt werden sollte.
2) Hat Sie überhaupt pfändbares Einkommen nach Abzug von Freibeträgen, Miete etc.? Die Witwenrente liegt unterhalb der Pfändungsgrenze und das Pflegegeld ist nicht pfändbar.
3) Bekommt Sie einen Beratungsschein beim Amtsgericht.?
Das läßt sich leider nicht einheitlich beantworten. Einige Gerichte stellen einen Beratungsschein für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung aus, andere Gerichte wiederum nicht.
4) wie wäre das weitere Vorgehen ab sofort.?
Zunächst sollten Sie sich das Pflegegeld überweisen lassen oder einen Dauerauftrag einrichten. Ggfs. kann das Pflegegeld auch an Sie direkt überwiesen werden. Im weiteren sollte der Partner den monatlichen Betrag ebenfalls auf Ihr Konto überweisen.
5) Muss Sie erst warten bis Vollstreckungsbescheide Vorliegen und Sie die EV abgibt.?
Nein. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kann auch schon jetzt angegangen werden.
6) Soll Sie alle Zahlungen einstellen.
7) Soll Sie bei einer anderen Bank ein neues Konto vorab eröffnen und wenn ja wie gehen wir vor damit die neue Bank nicht die Schulden vom Giro mit ablösen will.
Ja ein neues Konto wäre sinnvoll. Hierbei sollte es sich um ein Guthabenkonto handeln, auf dass die Witwenrente ab sofort eingehen. Keinesfalls sollte von diesem Konto Zahlungen an die drei Gläubiger erfolgen. Auch sollte hier noch kein Kredit aufgenommen werden.
8) Soll Sie dann ein P Konto eröffnen. Nur weiß die neue Bank dann nicht sofort wo der Hase läuft. einen Dispo will Sie sowieso nicht mehr.
Nein ein P Konto bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da keine Pfändungen drohen.
9) können wir sogar im Fall der fälle Sie Beauftragen.?
Gerne, ich würde dann eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versuchen. Hilfreich wäre, wenn Sie das Pflegegeld auf Ihrem Konto ganz oder Teilweise ansparen könnten, damit dann die Schuldenregulierung erfolgen kann.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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F. N.
Hinsichtlich dr Targo Bank sollten Sie eine Aussetzung der Raten versuchen. Jedenfalls sollte die Aussetzung der Tilgung möglich sein.
Die Einnahmen hinsichtlich des Partners sind bei der Beantragung eines Beratungsscheins anzugeben und sollten als Mitanteil deklariert werden.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt