Werkvertrag
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo Herr Christiansen,
ich bin diesen Monat arbeitslos und beginne erst zum 01.02.2021 wieder eine Arbeit im Angestelltenverhältnis.
Für diesen Monat wurde mir ein Werkvertrag von einem Unternehmen angeboten. Ich würde diesen gerne annehmen, bin jedoch unsicher, wie ich für diesen Steuern abführen muss bzw. mich krankenversichern muss. Daher sind meine Fragen:
- Muss ich für meine Steuererklärung etwas beachten außer, dass ich den Betrag angebe? Bisher habe ich nur Steuerklärungen mit der vom Arbeitgeber ausgestellten Lohnsteuerübersicht erstellt.
- Bei der Krankenkasse möchte ich mich für diesen Monat selbst versichern. Dies ist jedoch abhängig vom Betrag, den ich verdiene. Ich weiß nun nicht, wie genau ich das Einkommen vom Werkvertrag hierfür verwende? Den kompletten Betrag umgerechnet pro Monat?
Vielen Dank und viele Grüße
C. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage beantworte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung. Bitte beachten Sie, dass ich nicht beurteilen kann, ob hier ggfs. eine Scheinselbständigkeit vorliegt.
Grundsätzlich müssten Sie die Tätigkeit beim Finanzamt vorab anmelden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Tun Sie dieses nicht, kann das Finanzamt Sie mit einem Bußgeld belegen.
Ansonsten erklären Sie dann die Einkünfte (Einnahmen abzgl. Betriebsausgaben) des Kalenderjahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf der Anlage S sowie EÜR. Dann wird der Betrag im Rahmen der Steuererklärung 2021 versteuert. Sie können wir gesagt auch Ausgaben geltend machen, soweit diese mit den Einnahmen im Zusammenhang stehen. Diese Einkünfte werden dann auch zur Beitragsbemessung des Krankenversicherungsbeitrags verwendet. Wenn Sie also nur einen Monat selbständig sind, wird die Krankenkasse spätestens mit dem Steuerbescheid für 2021 diese Einkünfte verwenden um den Beitrag zu berechnen. Sie sollten daher, um Nachzahlungen zu vermeiden, die Einkünfte aus dieser Tätigkeit schon gut abschätzen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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