Vertrag prüfen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin schon in Rente führe aber noch eine ein-Mann-GmbH. Osteuropäische (meist polnische) Pflegekräfte werden bei mir eingestellt und arbeiten dann bei den deutschen Familien (24h-Pflege zu Hause).
(Herr RA Hesterberg hat schon einen Arbeitsvertrag vor ca. einem Jahr geprüft).
Was ich jetzt bräuchte, ist eine Überprüfung des beigelegten Vertrages zwischen Anverus und der Familie. Da sich eine Passage im Vertrag auf das Dokument “ Fragebogen Bedarfsermittlung“ beruft, habe ich auch diesen Fragebogen beigefügt (braucht keine Prüfung, ist nur zum besseren Verständnis).
Insbesondere bin ich in folgenden Punkte unsicher:
1) Ist der Name Dienstleistungsvertrag richtig/passend?
2) Par. 1. Der zweite Abschnitt ist entscheidend für das Pflegemodell, wo Anverus Arbeitgeber ist
3) Par. 8. Wie weit bin ich als Arbeitgeber für meine Mitarbeiter verantwortlich?
Wie kann ich diese Verantwortung beschränken/ausschließen? Vielleicht soll man im Arbeitsvertrag mit der Pflegekraft entsprechende Formulierung einbauen?
Vielen Dank!
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Der Vertrag begegnet zunächst keinen durchgreifenden Bedenken.
Im Einzelnen:
Weitestgehend umfasst sie Vertragsregelungen, die Recht und Gesetz entsprechen und die zum großen Teil deklaratorisch mit in den Vertrag aufgenommen worden sind, um den Vertragsparteien die Rechtslage vor Augen zu führen.
Auf einige wichtige Punkte möchte ich (dennoch) hinweisen, wobei ich dabei auch auf Ihre Fragen beziehungsweise Anliegen eingehe:
1.
Es ist hier durchaus richtig, dass als Dienstleistungsvertrag auszugestalten, nicht als Werkvertrag, der erfolgsgerichtet wäre.
2.
Bei § 3 steht noch “3.“, was entweder ganz gestrichen werden sollte, mangels Inhalt, oder noch ausgefüllt werden muss, das weiß ich jetzt nicht.
3.
Zu § 4 Rechte und Pflichten der Auftraggeberin:
Aufgrund der leider noch vorhandenen Coronavirus-Pandemie kann hier vielleicht noch ein Absatz auf genommen werden, dass die aktuelle Corona/COVID-19-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes hier entsprechend von beiden Vertragsparteien zu berücksichtigen ist und danach gehandelt wird.
4.
Zu § 5 Vertragsdauer, Kündigung, Unterbrechung
“3. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen während der Laufzeit jederzeit schriftlich mit der
Einhaltung einer 14-Tage Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt
werden.
4. Der Vertrag kann vorübergehend stillgelegt werden, wenn die Leistung der Pflegekraft nicht
gebraucht wird, weil die betreute Person abwesend ist (z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt).“
Hier sollte nochmals überlegt werden, ob man eine so kurze Frist von 14 Tagen wirklich will, ich meine das 14 Tage etwas kurz sind und es einen Monat sein sollte, aber das ist natürlich Ihre Entscheidung und Sie können das im Zweifel natürlich viel besser als ich einschätzen.
Zu 4.:
Hier wäre noch zu regeln, dass dann, so verstehe ich es jedenfalls, alle Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ruhend gestellt sind und nicht zu erbringen sind, also keine Leistungen, aber auch keine Gegenleistung in Form einer Vergütung.
Hier wäre aber noch daran zu denken, dass gegebenenfalls das eine sehr lange Zeit Phase sein kann , aber dann würde das Kündigungsrecht greifen.
5.
In Ordnung, jetzt habe ich eben die Regelung in § 7 Abs. 3 gesehen , was man hinsichtlich der Vergütung bei Stilllegung so selbstverständlich regeln kann.
6.
Zu § 8 Haftung:
Hier habe ich dann doch leider einige Bedenken, ob das so wirklich komplett ausgeschlossen werden kann und allein die Pflegekraft selbst haftet.
In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Bitte, um das weiter prüfen zu können:
Können Sie mir bitte noch mal den von mir damals geprüften Arbeitsvertrag hier zur Verfügung stellen beziehungsweise mir Ihre damalige Anfrage nennen, dann prüfe ich das gerne ergänzend, vielen Dank.
Ansonsten sind die Vertragsbedingungen juristisch korrekt formuliert, präzise genug und vollständig. Für Sie nachteilige Klauseln sind nicht vorhanden, soweit sie nicht im Gesetz selbst vorhanden und zulässig sind.
Eine sonstige Ergänzung und Erweiterung fällt mir dazu nicht ein.
Vielfach werden die gesetzlichen Regelungen wie gesagt deklaratorisch im Vertrag mit aufgenommen. Wenn Sie noch etwas genau wissen möchten, teilen Sie es mir einfach mit - ich antworte Ihnen dann gerne ergänzend.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Auch diesmal waren seine Antworten sehr präzise.
Die Kommentare von Herrn Hestenberg waren auch für mich verständlich.
Bin sehr zufrieden.
ich war leider knapp zwei Stunden im Stau, Sie erhalten innerhalb der nächsten Stunden meine Antwort, danke für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Es freut mich, wenn ich Ihnen erneut weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt
kein Problem, ich hatte schon vermutet, dass etwas dazugekommen ist.
Ich habe inzwischen zweiten Vertrag zur Prüfung, aber warte zunächst auf Ihre Kommentare.
Freundliche Grüße
Andreas Kus
vielen Dank für Ihre Kommentare.
Ich schicke morgen den alten und neuen Arbeitsvertrag zur Prüfung.
Wie kann ich sicherstellen, dass Sie das den Auftrag bekommen?
Einfach im begleitenden Text das sagen?
Freundliche Grüße
Andreas Kus
Die Anlage nannte meine damalige Antwort und ich habe Ihnen vorhin antworten können - das hatte also funktioniert und wurde von den Kollegen beachtet.