Wasserschaden
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Fragestellung
Ich habe einen Wasserschaderschaden in meinem EFH in meiner geliesten, bodengleichen Dusche meiner Wohngebäudeversicherung gemeldet.
Diese beauftragte einen (eigenen) Sachverständigen zur Begutachtung u. Feststellung der Ursache.
Die Kamara-Befahrung brachte im Abwasser-Rohrleitungssystem kein sichtbares Ergebnis, worauf die Ursache auf undichte Silikonfugen "geschoben" wurde, und der Versicherung auch so als Ergebnis gemeldet wurde.
Nun hatte ich aber die gesamten Bodenfliesen der Dusche in den zurückliegenden ca. 5 - 6 Jahren ca. 2 x jährlich aus Sicherheitsgründen mit einer qualitativ hochwertigen Kunstharzfarbe gestrichen, (was vom Sachverständigen auch gesehen wurde), sodaß ein Wasseraustritt von dort (m.M. nach nicht in Betracht kam).
Dem Rat meiner Versicherungsagentur folgend, ließ ich zwischenzeitlich einen Kostenvoranschlag eines anerkannten Handwersbetriebes für das Finden u. Reparieren dieses "Problems" erarbeiten.
Kurz nach Einreichen dieses Kostenvoranschlages an die Versicherung bekam ich von dort die Nachricht, dass dieser Schaden nicht als Versicherungsschaden anerkannt wird, - man jedoch bereit wäre, einem guten u. treuen Kunden gegenüber eine Kulanzzahlung zu veranlassen.
Dies geschah dann auch sehr zügig auf eines meiner (der Versicherung bekannten) Bankkonten, ohne dass ich hierbei eine "Abfindungs- oder sonstige Verpflichtung" unterschrieben habe.
Wie sich nun jedoch, nach Aufstemmen des gesamten Duschbodens herausgestellt hat, wurde durch einen Fachmann die undichte Stelle NICHT an den Silikonfugen, sondern an dem, mit der Abwasserleitung verbunden Ablaufsiphon gefunden (siehe Fotos).
Das Siphon und die Fotos liegen der Versicherung nunmehr seit über 2 Wochen vor, wobei ich in einem beigefügten Schriftsatz von der Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten lt. Kostenvoranschlag verlange.
Leider, nach nochmaliger Erinnerung und Anmahnung, ohne Reaktion !
Frage: Ist es ein Versicherungsfall ? (Schließlich konnte ja die wirkliche Ursache erst nach Heraustemmen entdeckt werden).
Und: Wie soll ich Ihrer Meinung nach weiter vorgehen ?
Joachim Seidlitz
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach der Beschreibung Ihres Schadens und Regulierung durch die Versicherung ist die Lösung nur über das Versicherungsrecht zu klären. Aus der Erfahrung ist ein Schaden, der innerhalb der Wand entsteht, mit der Wohngebäudeversicherung abzurechnen und wenn er innerhalb der Wohnung, also Ventile etc. entsteht, die Hausratversichrung.
Wie der Ablausiphon von der Lage bewertet wird, müsste der Hausverwalter oder Versicherung klären.
Unabhängig davon sollte eine Lösung seitens der Versicherung erfolgen.
Die Abrechnung zwischen den Versichrungen erfolgt intern zwischen den beiden, was aber nicht zu Ihren Lasten erfolgen sollte.
Für eine abschließende Bewertung wäre der Verlauf der Korrespondenz mit der Versichrung notwendig.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit
Mit freundlichen Grüßen
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die Antwort ist mir etwas ungenügend:
Ich bin der Besitzer des EFH. (Kein Mieter).
Die Kommunikation zwischen mir u.der Versicherung erfolgte bereits: (Schreiben, Beweisfotos). Im Schreiben führe ich ein Gerichtsurteil an: "Amtsgericht München, Urteil vom 10.11.2009 - 155 C 30538/08" (Der Bodenablauf / Siphon ist Teil der Rohrleitung !!) Also eine Angelegenheit für die Wohngebäudeversicherung !
Problem ist: Die Schadenabteilung nimmt einfach keinen Bezug auf meine Argumentationen !?
Die Sachlage, wie Sie bereits beschreiben, ist ja eindeutig.
Hier hilft wohl eher ein Anwalt, der Versicherungsrecht beherrscht eher weiter als ein Gutachter.
Ihnen gehts ja eher darum, wer es bezahlen muss, als wie es entstanden ist.
Das ist nicht Aufgabe unserer Tätigkeit als Gutachter.
Hier unter Bausachverständigen ist diese Frage leider nicht zu beantworten, OB die Gebäudeversicherung nach dem Kostenvoranschlag zahlen muss oder nicht.