Zinsberechnung bei Ratenzahlung einer Handwerkerrechnung
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Fragestellung
Wir hatten einen Badwasserschaden in beträchtlichem Ausmaß. Ein Großteil der Rechnung von der Firma, die den Schaden beseitigt hat, wurde von der Versicherung übernommen. Allerdings blieb uns noch ein Betrag von 3985,39 € zu bezahlen. Das war uns nicht möglich, nach langem Hin und Her (immer nur telefonisch) haben wir eine Ratenzahlung mit der Firma in Höhe von 150 € monatlich vereinbart. Die Firma berechnet uns dafür allerdings 12 % Zinsen und hat eine Ratenzahlungsvereinbarung geschickt, die wir unterschreiben sollen. Der Zinssatz erscheint mir allerdings überhöht. Bei Verzugszinsen liegt dieser doch 5 % über dem Basiszinssatz. Wir müßten für den obigen Betrag bis 02.07.2020 670,12 € Zinsen bezahlen. Ist das rechtens?
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Antwort des Experten
Hallo!
Ihre Anfrage möchte ich folgendermaßen beantworten.
Zunächst ist es natürlich so, dass die Firma Elotherm nicht verpflichtet ist Ihnen eine Ratenzahlung anzubieten. Es gibt eine offene Forderung, welche in der Höhe scheinbar berechtigt ist. Diese Forderung zu begleichen, obliegt einzig und allein Ihnen, dem Auftraggeber. Das hört sich jetzt erst einmal nicht gut an, aber so ist die Situation leider.
Ich gebe Ihnen allerdings mit Ihrer Einschätzung Recht, dass ein Zinssatz i.H. von 12% nicht gerade niedrig ist, da der marktübliche Zinssatz bei den renommierten Banken derzeit bei etwa 7,5 - 9,5% für Kredite zur freien Verwendung liegt. Damit könnte man die angebotenen 12% natürlich als überhöht ansehen. Da es aber keine festgesetzten Marktzinsen für diese Art des Ratengeschäftes gibt, kann die Firma den Zinssatz durchaus aufrufen. Denn überhöhte Zinsen oder gar Wucherzinsen bei Darlehensverträgen sind erst dann anzunehmen, wenn der vertraglich vereinbarte Zins den marktüblichen Zinssatz relativ um 100% übersteigt (also mindestens doppelt so hoch liegt), oder wenn der Vertragszins den Marktzins absolut um 12% und mehr übersteigt (Bundesgerichtshof, Urteil v. 24.03.1988, III ZR 30/87). Davon (dem Wucher) ist dann aber das Angebot von der Firma Elotherm noch weit entfernt.
Bzgl. der Verzugszinsen haben Sie Recht. Diese liegen für den Verbraucher bei 5% über dem Basiszins (aktuell -0,88%), also 4,12%. Allerdings würden diese ja erst dann "ins Spiel kommen", wenn Sie z.B. die Raten nicht mehr zahlen würden.
Gerne hätte ich Ihnen eine für Sie positive Antwort geschrieben, aber wenn Sie keine Möglichkeit haben sollten einen Kredit über die Bank aufzunehmen, dann sieht es leider schlecht aus.
Was Sie noch machen könnten, wäre eine Anfrage bei der zuständigen Handwerkskammer durchzuführen. Zuständig wäre die Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, 30175 Hannover (zuständig für die Firma Elotherm). Sie könnten dort erfragen wie hoch die Zinsen einer Ratenzahlung üblicherweise wären. Auch das wäre dann nicht bindend für die Firma Elotherm, aber sollte Ihnen ein deutlich niedriger Zinssatz genannt werden, so würde ich die Firma damit konfontieren.
Sie müssten dann in den "sauren Apfel beißen" und dennoch als Bittsteller der Firma Elotherm ein angepasstes Angebot vorschlagen. Aber: Bei der festgesetzten Laufzeit würden Sie jetzt ca. 21,60€/mtl. an Zinsen zahlen. D.h., selbst wenn Sie noch günstigere Zinsen erwirken könnten, dann sind es vielleicht "nur" noch 16-18 €/mtl. Günstiger wird es leider nicht werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte und hoffe, dass Sie noch eine erfolgreiche Lösung finden.
Mit besten Grüßen, Stefan Köster
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