Vertragsstrafe - angemessene Höhe
Fragestellung
Ich habe einen Dienstleistungsvertrag über eine deutsche Firma mit einem polnischen Unternehmen über eine 24h Betreuung abgeschlossen. Darin ist vermerkt unter den Schlußbestimmungen "Im Falle einer Übernahme des durch den Leistungsgeber entsandten Mitarbeiters in ein direktes Beschäftigungsverhältnis durch den Auftraggeber unter Ausschließung des Leistungsgebers, zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von € 10.000,- Dies gilt für die vereinbarte Vertragsdauer und 12 Monate nach dessen Beendigung."
Ist die Höhe dieser Vertragsstrafe rechtens?? (Gehalt ca. 2.000,- mtl.)Die beschäftigte Dame aus Polen bekommt ca. die Hälfte ausbezahlt,das andere streichen die Firmen ein. Ich würde sie gern direkt beschäftigen, ohne diese exorbitante Strafe zahlen zu müssen. Gibt es einen Weg?
Danke für die Auskunft
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte.
In dem Dienstleistungsvertrag ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe frei verhandelbar, soweit diese nicht gegen die guten Sitten verstößt oder wucherähnlichen Charakter beinhaltet.
Ein Verstoß gegen die guten Sitten ist bei einer Vertragsstrafe hier nicht zu sehen. Allenfalls die betreffende Mitarbeiterin könnte durch solche Klausel unangemessen in ihrer Vertrags- und Berufsfreiheit eingeschränkt sein, was Sie aber nicht dahingehend geltend machen können, um eine Unwirksamkeit der Klausel zu erreichen.
Aber auch ein wucherähnlicher Charakter ist hier nicht gegeben, da die Vertragsstrafe sich an den Kosten des Pflegevertrages orientiert und einer fünffachen Monatszahlung entspricht.
Aus meiner Sicht können Sie die Vertragsstrafe selbst nicht umgehen, wenn Sie persönlich die Pflegekraft einstellen würden. Soweit die Pflegekraft durch eine andere Ihnen nahestehende Person beschäftigt würde, sähe die Sache anders aus.
Aus Sicht der Pflegekraft erachte ich diese Regelung aber als eine Einschränkung der Berufsfreiheit, so dass diese aus Sicht der Pflegekraft überprüft werden könnte.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei Nachfragen weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
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