Bankrecht Kreditvertrag
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Sehr geehrter Herr RA Schröter,
vor kurzem habe ich von Ihnen schon mal eine Frage bzgl. Immobilienrecht / Abstandsflächen gestellt und war sehr zufrieden. Leider benötige ich nun nochmal rechtliche Hilfe und habe gesehen dass Sie mit dem Thema Bankrecht vertraut sind. Mein Problem ist folgendes:
Vergangenes Jahr im Mai 2017 habe ich einen Kreditvertrag in Höhe von 280.000,- € bei der Commerzbank unterzeichnet. Meine Mutter hat diesen Vertrag ebenfalls unterschrieben, da ich selbstständig bin. Der Grund hierfür war der geplante Bau meines eigenen Häuschens auf dem eigenen Grundstück. Im Laufe des Jahres haben sich mehrere Widrigkeiten ergeben. Meine Oma musste ins Heim, das Haus steht seitdem leer. Man hat mir den Bau meines Hauses nicht genehmigt, da sich die Architektin nicht um die Behebung der Mängel in den Bauplänen gekümmert hat. Als ich das Haus meiner Oma ausgeräumt habe, wurde mir klar dass ich es in dem Zustand nicht mehr vermieten kann. Die geschätzten Renovierungskosten nach mehreren Angebotseinholungen belief sich auf ca. 100.000,- €, allein um es vermieten zu können. Meine Mutter bekommt aufgrund Ihres Alters keinen Kredit in dieser Höhe und ich konnte nicht noch 100.000,- € aufnehmen bzw. sind auch meine finanziellen Möglichkeiten irgendwann ausgeschöpft.
Ich informierte meinen Kundenberater der Commerzbank schnellstmöglich über diese Veränderung im vergangenen September bei einem persönlichen Termin. Dieses Gespräch verlief gelinde gesagt katastrophal, man gab mir zu verstehen dass es ausgeschlossen sei den Neubau auf Eis zu legen und dass ich das Bestandshaus meiner Oma einfach so lassen sollte.
Daraufhin folgten 2 weitere telefonische Gespräche, die derart ausgeufert sind, dass ich meinen Berater der Wüstenrot - welcher mir auch den Kredit vermittelt hat - involvieren musste. Das alles hat sich weitere Wochen hingezogen, wir bekamen für Anfang Januar einen Termin beim Abteilungsleiter. Dieser war allerdings genauso wenig daran interessiert, mir in irgendeiner Weise entgegen zu kommen. Mein Wunsch war es, den Kredit für die Renovierung anstatt des Neubaus zu verwenden. Die Sicherheit wurde auf das Grundstück meiner Mutter (ca. 650.000,- € Sicherheit) geändert, die Vertragssumme sollte bestehen bleiben. Sämtliche Unterlagen wurden vor dem Termin eingereicht.
Man erklärte uns lange und breit dass diese Abänderung ein Problem ist und einige Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen würde. Nach 6 Wochen Wartezeit hatte ich die Nase voll und habe dem Abteilungsleiter eine E-Mail geschickt, dass - falls ich weiterhin kein Feedback bekomme - ich meine Anfrage zurückziehen muss.
12 Stunden später hat er mich angerufen und den Antrag der Abänderung abgelehnt. Die genannten Gründe haben mir über die Entscheidung keinen Aufschluss gegeben, da die Sicherheiten erhöht sind und die Vertragssumme auf Drängen der Bank die gleiche geblieben wäre. Nun hat mir der Abteilungsleiter erklärt dass ich ein Schreiben, indem ich vom Vertrag zurücktrete, unterschrieben an ihn schicken soll, damit er den Fall bearbeiten kann. Das hat aber enorme Vertragsstrafen für mich zur Folge und bin der Ansicht dass die Bank mir einfach nicht entgegen kommen will.
Nun die Frage aller Fragen: Muss ich das unterschreiben und die hohen Strafen bezahlen? Meiner Meinung nach handelt es sich aufgrund der persönlichen Differenzen um Willkür. Anbei habe ich den Vertrag hinzugefügt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schimmek
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte:
1. Das Darlehen wurde seinerzeitr für die Errichtung eines Neubaues auf einem bestehenden Grundstück aufgenommen. Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens ist unter anderem der Nachweis einer entsprechenden Gebäudeversicherung. Bis auf diese Voraussetzungen liegen die Bedingungen für eine Auszahlung des Darlehens nunmehr vor.
2. Das von der Bank vorbereitete Schreiben sollten Sie ohne vorherige Prüfung nicht unterzeichnen, da Sie dann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen, die aus meiner Sicht aktuell nicht geschuldet wird. Vielmehr ist die Bank berechtigt ab dem 31.05.2018 Bereitstellungszinsen zu verlangen.
3. Zur weiteren Vorgehensweise empfehle ich eine anwaltliche Vertretung, um zu versuchen mit der Commerzbank eine wirtschaftliche Lösung zu finden. Aus meiner Sicht spricht angesichts der Sicherungswerte nichts dagegen, die Darlehensverwendung zu ändern, zumal die bestehenden Sicherheit gleich bleiben. Aufgrund der veränderten Situation ist die finanzierenden Bank nach Treu und Glauben in der Pflicht an einer Lösung mitzuwirken. Die Ablehnung der Änderung des Verwendungszweckes ist ohne Begründung durchaus angreifbar, so dass dies als Ansatzpunkt genommen werden soll, um hier einzuhaken.
4. Aus meiner Sicht wäre vorstellbar, dass von dem Darlehen EUR 140.000,- in Anspruch genommen werden und EUR 140.000,- abzüglich einer ersten Sondertilugung von EUR 14.000,- auf einen Spar- oder Festgeldkonto verbleiben. Aus diesem Guthaben wird dann jährlich eine Sondertiligung von EUR 14.000,- vorgenommen.
5. Ich kann Ihnen anbieten, dass wir für Sie tätig werden und mit der Commerzbank AG eine wirtschaftliche Lösung suchen. Bis dahin sollten Sie keine Schreiben an die Bank senden oder den Kreditantrag zurücknehmen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe bei Rückfragen gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre informative, schnelle Bearbeitung.
Gerne würde ich mich von Ihnen in diesem Fall unterstützen lassen. Für Sie aber vorab nochmal zum Hintergrund: Der Ärger mit dieser Bank geht nun seit letzten September, erst war der Kundenberater nicht willens zu helfen, zuletzt der Abteilungsleiter. Ich muss Ihnen an dieser Stelle nochmal ganz klar sagen dass ich eine Reaktion der Bank mit der Drohung den Kredit zurück zu ziehen provoziert habe, man wird es also auch so hinstellen dass dies von mir ausging. Im nachfolgenden Mail-Verkehr habe ich dem Abteilungsleiter klar zu verstehen gegeben, dass mir nichts ferner liegt als meinen Abänderungsantrag zurück zu ziehen, aber dass nach fast 7 Wochen einfach eine Aussage getroffen werden muss. Sämtliche Nachfragen seitens meines Finanzberaters und auch von uns hat man ins Leere laufen lassen, ich vermute also dass man den Antrag zur Abänderung einfach hat liegen lassen bis ich sozusagen aufgebe.
Sollten Sie in dem Fall für mich tätig werden wollen wäre ich Ihnen sehr dankbar, ich komme einfach nicht mehr weiter und zahle für diese Willkür keine 40.000,-€ Strafe.
Glücklicherweise hab ich eine Rechtsschutz-Versicherung. Über eine Antwort freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schimmek
Bitte kontaktieren Sie mich per Email, damit wir die weitere Vorgehensweise abstimmen können. Meine Kontaktdaten finden Sie hier im Profil oder unter Rechtsanwalt Schröter in Frankfurt am Main.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt