Vertragsbruch
Fragestellung
Ich habe Ende März 2014 einen Programmierer-Auftrag an eine deutsche Gesellschaft XYZ GmbH vergeben im IT-Bereich.
Ich bekam schriftlich ein Angebot über den vereinbarten Auftrag, den ich akzeptierte und unterschrieben an den Auftragnehmen gesendet habe. Die Bediung einer Zusammenarbeit war, dass sie den Auftrag nach dem Pflichtenheft abschliessen und darüber hinaus das Projekt auch supporten.
Einige Zahlungen aufgrund abgeschlossene Arbeitsvorgänge hatte ich bereits vorgenommen.
Nach ca. 4 Wochen der Zusammenarbeit, haben die Gesellschafter mir mitgeteilt, dass sie sich zerstritten haben und sie meinen Auftrag nicht abschliessen können.
Sie haben mir einen Programmierer aus Bulgarien empfohlen, der zur gleichen Kondition den Auftrag übernommen hat. Nun ist es so, dass dieser neuen Programmierer aus Bulgarien nach 4 Wochen nichts gemacht haben und der Vertrauen somit nicht gegeben ist. Die Abmachung war, dass der gesammte Auftrag in 6 Wochen abzuschliessen ist. Das ist nun unwahrscheinlich. Es stellt sich nun heraus, dass Sie offensichtlich mit dem Auftrag überfordert sind. Ein Vertrag mit der bulgarischen Gesellschaft wurde nicht abgeschlossen.
Ich habe Gesellschaft XYZ GmbH aufgefordert mir zu helfen eine seriöse deutsche Gesellschaft zu finden, die zu gleichen Konditionen meinen Auftrag übernimmt und sie nach dem Pflichtenheft umsetzt. Anwort war, dass sie dafür keine Zeit haben. Ihre einzige Zusage ist die Übergabe des Projektes an eine neue Gesellschaft.
Seit der Übergabe an die bulgarisch Firma wurde fast nichts umgesetzt.
Übrigens der Inhaber der bulgarischen Firma lebt in München.
Ich weiss auch nicht, ob diese bulgarische Firma existiert.
Eine Zahlung habe ich bisher an diese "Firma" nicht vergenommen.
Welche Rechte habe ich gegenüber der Gesellschaft XYZ GmbH
Habe ich Schadensersatzansprüche
Weche Ansprüche habe ich
Was schlagen Sie mir vor, was empfehlen Sie mir ?
Vielen Dank.
mfg
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst kommt es darauf an, was sie im Vertrag mit der GmbH vereinbart haben und ob dieser Vertrag überhaupt noch wirksam ist.
Die letzte Annahme resultiert daraus, dass sie auf Rat der der GmbH eine andere Firma beauftragt haben bzw. sich mit dem Anliegen an eine andere Firma (Bulgare) gewandt haben. Hierin könnte eine einvernehmliche Aufhebung des ursprünglichen Vertrages liegen. Daher würde es diesbezüglich sehr auf die Einzelheiten ankommen, ob hier eine solche Regelung schriftlich vereinbart worden ist, ob hier nur eine Anfrage gestartet werden sollte oder ob tatsächlich eine entsprechende Beauftragung des anderen Unternehmens erfolgt ist.
Auch müsste herausgefunden werden, ob der bulgarische Programmierer im Auftrag der GmbH tätig gewesen ist oder ob eben eine Vereinbarung über das Ende der Zusammenarbeit mit der GmbH durch die Neubeauftragung eines Dritten und der Weiterarbeit des Projektes zustande gekommen ist.
Aus diesem Ergebnis ergeben sich unterschiedliche juristische Konsequenzen:
Besteht grundsätzlich der Auftrag zwischen der GmbH und Ihnen weiter fort, ist diese auch verpflichtet, den Auftrag zu erfüllen. Sie können Sie dann hierzu zwingen oder den Vertrag kündigen und Schadensersatzansprüche dergestalt geltend machen, wenn Sie jemanden anderen beauftragen und dieser mehr Geld dafür verlangt.
Sie könnten sodann auch, wenn der Auftrag nicht fertig gestellt ist, gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurückfordern, wenn die geleistete Arbeit für sie keinen entsprechenden Wert darstellt und eine Leistung in dem vertraglichen Sinn noch nicht erbracht worden ist.
Haben Sie sich dagegen mit der Firma über eine Aufhebung geeinigt, und einen neuen Vertrag mit dem bulgarischen Programmierer abgeschlossen, so können Sie keine Erfüllung mehr von der GmbH verlangen. Ein solcher Auftrag kann auch mündlich geschlossen worden sein. Sie müssen sich dann an den bulgarischen Programmierer halten. Auch Schadensersatzansprüche gegen die GmbH sind dann eher ausgeschlossen, gegebenenfalls könnten Sie eine Überzahlung bezüglich nicht geleisteter Arbeit zurückverlangen. Ansonsten müssten Sie sich weiter an den bulgarischen Programmierer halten, wenn Sie eben damit einverstanden gewesen sind, dass das Vertragsverhältnis zur GmbH endet und Sie einen Dritten beauftragen.
Zumindest nach ihren Sachverhaltsschilderungen gehe ich davon aus, dass wohl der Vertrag zumindest schriftlich noch nicht gekündigt oder aufgehoben worden ist. Insofern sollten Sie sich weiter an die GmbH halten und entsprechende Erfüllung verlangen. Hier kommt es natürlich auch auf den Inhalt des Vertrags an, in welchem Umfang gegebenenfalls die GmbH hier auch berechtigt ist, den Vertrag auch weiterhin abzulehnen und keine Leistung mehr zu erbringen nebst den oben genannten Punkten, die aus der Beauftragung des bulgarischen Programmierers resultieren können. . Allerdings haben Sie grundsätzlich zunächst ein Erfüllungsanspruch auf das, was vertraglich vereinbart worden ist, wenn der Vertrag weiter fortbesteht.
Sie sollten daher der GmbH, unter der Voraussetzung, dass der Vertrag noch weiter fortbesteht, eine Frist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen setzen und ansonsten die Kündigung und Schadensersatzansprüche androhen, wenn Sie eine eigene andere Firma beauftragen, die gegebenenfalls eine höhere Vergütung fordert. Gleichzeitig sollten Sie auch mögliche Überzahlungen von der Firma zurückfordern, wenn diese nicht auftragsgemäß gearbeitet hat bzw. entsprechende Punkte, für die Sie bereits Geld gezahlt haben, nicht bearbeitet hat.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich antworten konnte und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung. Über eine positive Bewertung wurde ich mich freuen.
Viele Grüße
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