Verbotene Abwerbung eines Mitarbeiters?
Fragestellung
Guten Abend,
ich bin gerade dabei, meinen Arbeitgeber zu wechseln (ein Wettbewerber), den neuen Vertrag habe ich jetzt in der Hand und will jetzt kündigen.
Ein Mitarbeiter von mir geht auch dorthin, er hat heute schon gekündigt.
Vor einigen Tagen sagte mir mein Chef, er habe "im Markt", dass wir gemeinsam wechseln werden - was ich nicht kommentiert habe.
Jetzt droht er mir aber, dass er mich verklagen wird, falls ich jetzt ebenfalls kündige und zum gleichen Wettbewerber wechsele - ich schätze, dass er mir vorwerfen würde, dass ich den Mitarbeiter verbotenerweise abgeworben habe.
Ich habe mich tatsächlich mit meinem Mitarbeiter ständig ausgetauscht, wir sind ein Team und gehen dort gemeinsam hin. Die Frage war, inwiefern der Wechsel Sinn macht etc.
In meinen ersten Gesprächen mit dem neuen AG habe ich auch darüber gesprochen, dass wir gemeinsam wechseln würden und dabei auch sein Wechsel-Bedingungen (die er mir vorher aufgegeben hat) mitgeteilt.
Die endgültigen Gespräche beim neuen AG hat er aber natürlich für sich selber geführt.
Kann mir daraus irgenwie ein Prozess gemacht werden?
Und wie sollte so etwas nachgewiesen werden?
Was wenn der AG uns abgehört hätte?
Vielen Dank und schönen Gruß
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage erlaube ich mir mit Blick auf die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt zu beantworten:
Aus meiner Sicht haben Sie hier wenig bis nichts zu befürchten. Es entspricht der gängigen Rechtsprechung der obersten deutschen Gerichte, dass das Abwerben von Mitarbeitern, ginge man einmal davon aus, dass Ihr verhalten als Abwerben zu klassifizieren ist, zu einer Marktwirtschaft gehört und in den meisten Fällen hinzunehmen ist.
Knifflig wird es meist nur dann, wenn der Abwerbende den Mitarbeiter zum Vertragsbruch anstiftet, er ihn also auffordert seinen Arbeitsvertrag mit seinem alten Arbeitgeber zu missachten und den Job einfach zu wechseln.
Eine solche Situation liegt hier ja gerade nicht vor, alles fraglichen Arbeitnehmer kündigen von sich aus uns werden zum neuen Arbeitgeber erst mit Ablauf der Kündigungsfrist wechseln.
Allerdings, am alten Arbeitsplatz selbst wäre dennoch ein wenig Zurückhaltung geboten. Versuchen Sie, wenn feststeht, dass Sie den Arbeitgeber wechseln, andere Mitarbeiter zum Gehen zu bewegen, so könnten Sie wettbewerbswidrig handeln.
ZUmindest nach dem LAG Düsseldorf ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Arbeitnehmer unter Verstoß gegen seine arbeitsvertragliche Treuepflicht noch während des laufenden Arbeitsvertrages bereits das Geschäft des künftigen Arbeitgebers, einem Konkurrenten, betreibt, indem er Arbeitnehmern des alten Arbeitgebers Formulare übergibt, durch die ein Bewerbungsprozedere eröffnet wird, welches einer großen Zahl von qualifizierten Mitarbeitern ermöglicht, den Einstellungsvorgang bei dem Wettbewerber in kürzester Zeit abzuschließen, ohne die vorher üblichen Vorstellungs- und Vertragsverhandlungen durchzuführen (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 23.02.2010 – 17 Sa 1133/08).
Hier ist also abzuwägen wie intensiv war der Kontakt mit dem Kollegen, aus dem, was Sie mir geschildert haben, scheint mir noch keine Wettbewerbsverletzung vorzuliegen.
Sollte Ihr Arbeitgeber Sie heimlich abgehört haben, so wäre dies illegal, strafbar und vor Gericht nicht zu verwerten. Aus dieser Ecke haben Sie also nichts zu befürchten.
Zusammenfassend erlaube ich mir festzuhalten, dass ich nicht davon ausgehe, dass Sie zivilrechtlich oder wettbewerbsrechtlich Ihrem Arbeitgeber gegenüber haftbar sind. Sie haben aus meiner Sicht nichts zu befürchten.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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