Verlustvortrag aus GmbH
Fragestellung
Kann ich den Verlustvortrag aus dem Gewerbebetrieb einer GmbH, bei der ich 100% Anteilseigner bin, bei meiner eigenen Einkommenssteuererklärung in Abzug bringen, oder müsste dafür die GmbH erst liquidiert werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich möchte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals yourXpert beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen knapp dargestellten Sachverhalt. Mir nicht bekannte Inhalte sowie Abwandlungen des Sachverhaltes können unter Umständen eine andere Rechtsfolge auslösen.
Generell ist es nicht möglich, dass Sie Verlutsvorträge, die in einer GmbH entstanden sind, als Anteilseigner auf die Ebene des Gesellschafters zu trasferrieren. Die Gmbh ist eigenes Steuersubjekt und unterliegt im Wesentlichen den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes. Es wird somit getrennt zwischen der Ebene der GmbH und der des Gesellschafters. Würden Sie nun eine Liquidation der GmbH durchführen, würden die bis zum Zeitpunkt des Beginns der Auflösung entstandenen Verlustvorträge nur gegen Gewinne aus der Veräußerung von Vermeögensgegenständen der GmbH verrechnet werden können. Insofern würde ein vorhandener Verlustvortrag bei der Besteuerung innerhalb des Abwicklungszeitraumes (Liquidationsbesteuerung) mit Gewinnen der sich in Liquidation befindlichen GmbH (Gmbh i.L) auf Eebene der Gesellschaft verrechnen lassen. Verbliebe es darüber hinaus bei einem Verlust, also würde der Liquidationsgewinn komplett gegen den Verlutsvortrag verrechnet werden, ginge der übersteigende verbleibende Verlust "steuerlich unter". Insofern würde natürlich der Verlustvotrag auf Ihrer Ebene als Gesellschafter indirekt wirken, weil das End-Vermögen dann an Sie ausgekehrt würde. Würde es aber bei einer Liquidation zu keinen Gewinnen durch die Veräußerung des Vermögens der GmbH kommen, wäre der vormalige Verlustvortrag natürlich ungenutzt "untergegangen". Natürlich ist das alles fraglich und riecht nach Verfassungswidrigkeit. Eine Aussage zu treffen, ob man hier über alle Instanzen der Rechtsmittel hinweg Erfolg hätte, die Verluste doch noch zu nutzen, ist nicht möglich.
Inwieweit Sie die Verlusvorträge kaufmännisch durch Veräußerung der GmbH Anteile nutzen können, steht auf einem anderen Blatt und bedarf einer tiefergehenden Beurteilung, wobei die von Ihnen gemachten Angaben bei Weitem nicht hierzu ausreichend wären.
Ich hoffe, Ihre Fragen soweit zu Ihrer Zufriedneheit beantwortet zu haben und bedanke mich nochmals für den erteilten Auftrag.
Ich bitte Sie um eine positive Bewertung.
Ihr Rainer Schenk
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