Verkauf einer Photovoltaikanlage
Fragestellung
Guten Tag!
Wir (privat) haben ein neues Haus auf unserem Grundstück gebaut und wollen dies im Juli schlüsselfertig verkaufen. Momentan wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach (keine Dach integrierte) installiert. Wir suchen nun nach einer Möglichkeit, dass wir als Verkäufer und ebenfalls die Hauskäufer die Umsatzsteuer dieser Anlage sparen.
Unsere Idee:
Wir melden die Anlage beim Finanzamt an und verzichten auf die Kleinunternehmerregelung. Unser "Stromverkauf-Gewerbe" holt sich dann die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück.
Ziel 1 ist somit erfüllt. Nun zu den Käufern.
Welche Möglichkeiten funktionieren?
Möglichkeit 1: Wir nehmen die PV-Anlage mit in den Notar-Verkaufs-Vertrag auf, dort wird dann auch die Umsatzsteuer mit ausgewiesen. Der Käufer holt sich die USt zurück (geht das, weil es ja keine korrekte Rechnung ist?). Der Gewinn aus dem Verkaufserlös Haus/PV steht fest.
Möglichkeit 2: Wir verkaufen das Haus ohne die PV-Anlage, die "Stromverkauf-Gewerbe" verkauft die PV-Anlage korrekt mit ausgestellter Rechnung an den Käufer. Der Käufer kann sich die USt. vom Finanzamt zurückholen. Wir müssten die vom Käufer kassierte USt. an das Finanzamt abführen. Die Netto-Einnahme des SPD-Verkaufs muss versteuert werden, gleicht sich aber ja fast mit der Abschreibung aus dem Anlageverzeichnis aus, somit Gewinn neutral?
Um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen zu vermeiden, schließt der Käufer mit dem Versorger einen neuen Einspeisevertrag ab.
Möglichkeit 3: Geschäftsveräußerung im Ganzen... der Käufer übernimmt unseren Vertrag. Dann keine Umsatzsteuererstattung für den Käufer, wegen nicht steuerbarem Vorgang?
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeiten, die dem Käufer und dem Verkäufer nützt...
Besten Dank für eine Antwort...
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
als Käufer kann man auch über einen Notarvertrag die Vorsteuer in Abzug bringen. Es müssen nur alle Bestandteile einer Rechnung gem. § 14 UStG enthalten sein. Sie können natürlich auch gesondert abrechnen. Dann sollte jedoch kein offener Steuerausweis im Notarvertrag erfolgen.
Hinsichtlich der Geschäftsveräußerung im Ganzen habe ich jedoch Zweifel. Wenn der Verkäufer eine PV-Anlage mit dem Objekt betrieben hat, dürfte regelmäßig eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegen. Denn ein Teilbetrieb liegt wahrscheinlich vor. Lediglich durch Austausch des Versorgers lässt sich dies nicht ausschließen. Hier wird dem Käufer eine Änderung des Betriebs zugestanden, solange die Art des Betriebes nicht geändert wird.
Folglich spricht in dem beschriebenen Fall sehr viel dafür, dass eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt. Der Verkauf hat ohne USt-Ausweis zu erfolgen.
Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne über die Kommentarfunktion melden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
Steuerberater
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die sicherste Variante wäre die gesonderte Rechnungsstellung. Im Vertrag sollte dann jedoch keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen.
Das Finanzamt wird jedoch möglicherweise entweder eine Geschäftsveräußerung im Ganzen annehmen oder aber den Vorgang lediglich als privates Veräußerungsgeschäft berücksichtigen.
Diese Auslegung wird das Finanzamt ggf. erst dann vornehmen nachdem Sie die Umsatzsteuervoranmeldungen für Installation/Kauf und Verkauf gesendet haben. Um dem vorzugreifen sollte im Notarvertrag eine Klausel aufgenommen werden, dass wenn das FA zu dieser Ansicht gelangt die Rechnung über den Verkauf nachträglich zu korrigieren ist. Die Rechnung wird dann Netto ausgestellt. Be einem Gesamtkaufpreis von 119.000 Euro wären es in diesem Fall 100.000 Euro.
Eine längere Nutzung der PV-Anlage durch Sie würde dies sicherlich heilen. (ca. ein Jahr)
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff