Steuerliche
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane eine Wohnung in Nürnberg zu erwerben, in einer großen Wohnanlage (u.a. 4 große Wohnhäuser). An diesen sind Häusern großflächig Renovierungen an der Fassade durchgeführt worden. Die Finanzierung dieser Fassadenrenovierung ist durch einen Kredit erfolgt, der nun anteilig auf die Eigentümer umgelegt wurde (Gesamtvolumen ca. 4 Mio EUR).
Einer dieser Eigentümer möchte nun seine Wohnung verkaufen und bietet diese günstig an, weil er die Raten des Kredits berücksichtigt. Diese sind ca. 350 EUR / Monat mit einer Laufzeit von ca. 10 Jahren (insgesamt ca. 38.000 EUR).
In meinen Augen ist die Fassadenerneuerung klassischer Erhaltungsaufwand, somit sind die Kosten ja eigentlich steuerlich absetzbar (bei Vermietung). Jetzt meine Frage: wenn ich diese Wohnung erwerbe und vermiete, übernehme ich den Kredit mit erwähnter Laufzeit. Kann ich diesen über die nächsten 10 Jahre (jährlich etwa 3.200 EUR) geltend machen oder wird das schwierig?
Danke für Ire Antwort, VG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie Verbindlichkeiten übernehmen, gelten dies als Teil der Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten können Sie, soweit sie auf das Gebäude oder andere abnutzbare Wirtschaftsgüter (z.B. Einbauküche) entfallen, nur über die Abschreibung geltend machen (je nach Baujahr 2 % oder 2,5 %, Einbauküche je nach Alter bis zu 10 Jahre, es gibt Sonderregelungen für Baudenkmäler). Den Erhaltungsaufwand können Sie nicht geltend machen, da Sie das Objekt bereits im erneuerten Zustand erworben haben.
Die Schuldzinsen des übernommenen Darlehens können Sie jedoch als Werbungsksoten abziehen.
Leider kann ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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