Ausländische Einkünfte eines Ausländers
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme.
Ja, ich arbeite Vollzeit von meiner Wohnung in Berlin aus. Ich habe nur einen Auftraggeber.
Kontaktdaten:
I..V.@gmail.com
~~~~~~
Meine ursprüngliche Anfrage:
Guten Tag,
Ich bin ein Bürger der Ukraine und wohne seit zwei Monaten in Berlin. Meine Frau ist bei einer deutschen Firma beschäftigt (sie ist auch eine Bürgerin der Ukraine). Ich habe ein Visum zum Familiennachzug.
Ich bin in Deutschland nicht beschäftigt. Ich arbeite von Zuhause aus für ein luxemburgisches Unternehmen als unabhängiger Auftragnehmer. Ich erhalte mein Gehalt ohne Steuerabzug (das Unternehmen zieht keine Steuern von meinem gehalt ab).
Ich versuche zu verstehen, wie ich meine Steuern in Deutschland bezahlen soll. Muss ich mich als Freiberufler anmelden, oder gibt es einen anderen Weg?
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Ihr Angebot:
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne beantworte ich Ihre Frage zur Besteuerung Ihrer Einkünfte in Deutschland.
Ich habe Sie richtig verstanden, dass Sie diese Tätigkeit von zuhause aus (aus der Wohnung in Berlin) ausüben?
Ich würde mich freuen, wenn Ihnen mein Angebot zusagt und Sie mir den Auftrag erteilen.
Mit den besten Grüßen
Steuerberater Knut Christiansen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für die Annahme meines Angebots. Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich üben Sie mit Ihrer Tätigkeit zunächst einmal aufgrund der Sachverhaltsangaben eine selbständige Tätigkeit in Deutschland aus. Aufgrund Ihres Wohnsitzes in Deutschland sind Sie hier auch unbeschränkt steuerpflichtig.
Sie müssten diese Tätigkeit auf jeden Fall bei dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) steuerlich anmelden. Sie erhalten von Ihrem Finanzamt dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier sind neben Angaben zu Ihrer Person auch Angaben zum Unternehmen zu machen (geplanter Umsatz, voraussichtlicher Gewinn, etc.). Nachdem Sie den Fragebogen beim Finanzamt abgegeben haben, erhalten Sie meist nach 2-3 Wochen eine Steuernummer für Ihr Unternehmen zugeteilt. Da Sie auch über die deutschen Grenzen hinweg tätig sind (Kunde im Ausland), kreuzen Sie im Rahmen der steuerlichen Anmeldung bitte auch an, dass Sie eine Umsatzsteuer-ID-Nummer benötigen. Diese erhalten Sie dann vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese Nummer verwenden Sie dann bitte bei der Rechnungsschreibung (auf dem Briefbogen/Rechnung angeben).
Grundsätzlich müssen Sie auf Ihre Gewinne in Deutschland Einkommensteuer zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich individuell nach den persönlichen Einkommensverhältnissen. Erfahrungsgemäß müssen Sie im Durchschnitt mit etwa 25-30% Steuerbelastung rechnen. Eine genaue Berechnung kann hier leider nicht erfolgen, da dazu eine Vielzahl an Angaben von Nöten ist, u.a. auch die EInkünfte Ihrer Frau. Es ist dann spätestens bis zum 31.07. des Folgejahres, für 2020 dann bis zum 31.01.2021) eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Spätestens mit Steuerbescheid für das Jahr 2020 müssten Sie dann die Steuer entrichten. Sie können aber auch beim Finanzamt schriftlich beantragen, dass Sie vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Dann ist die Schlusszahlung nicht mehr so hoch (oder es gibt eine Erstattung). Insgesamt sind Sie aber als Selbständiger selbst dafür verantwortlich die Einkommensteuer in Deutschland zu entrichten.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Ihre Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist. Erfolgt jedoch die Leistungserbringung an einen Unternehmer im Ausland, so greift das Reverse-Charge Verfahren. In dem Fall muss Ihr Kunde in Luxemburg die Umsatzsteuer entrichten. Sie müssen hier auf Ihren Rechnungen auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweisen und dürfen dann keine Umsatzsteuer ausweisen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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