Einkommenssteuer Anlage U unentgeldliche Nutzung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe von meiner Ehefrau getrennt und aktuell wird die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ausgearbeitet.
Folgende Textbausteine sind im Entwurf enthalten.
"Die Ehefrau hat ds Recht die Ehewohnung, ............., mit den gemeinsamen Kindern bis einschließlich 31.08.2025, unentgeltlich zu nutzen......"
"Die Ehefrau verpflichtet sich, der eventuellen steuerlichen Geltendmachung der Unterhaltszahlungen im Wege der sog. Anlage U zuzustimmen"
"Im übrigen verzichten die Eheleutewechselseitig auf nachehelichen Unterhalt, ........"
Die Ehewohnung ist in meinem alleinigen Eigentum.
Fragen: Kann die unentgeltliche Überlassung der Ehewohnung mit einer ortsüblichen Miete bei der Anlage U bei diesen Formulierungen als Sachleistung abgesetzt werden?
Besten Dank für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
A. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrter Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworte ich Ihnen gerne die gestellten Fragen aufgrund der angebotenen Detailtiefe und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu dem Sachverhalt verändern das rechtliche Ergebnis.
Da der Kindesunterhalt selbständig geregelt ist, braucht die fiktive Miete nicht auf alle Mitbewohner aufgeteilt zu werden.
Ich unterstelle, dass der Sachleistungsunterhalt nur die Netto-Kaltmiete betrifft und die Nebenkosten von der Ex-Frau zu bezahlen sind.
Für die Anlage U können Sie die ortsübliche Kaltmiete je Monat ansetzten.
Bitte denken Sie aber auch daran, diese fiktive Miete als Einnahmen in die Anlage Vermietung und Verpachtung einzutragen. Werbungskosten können Sie natürlich dort auch abziehen, wie z. B. Abschreibung, Zinsen, Grundsteuer, Reparaturen usw.
Sie müssen auch die Spekulationsfrist von 10 Jahren im Auge behalten, wenn Sie planen die Immobilie zu verkaufen, entscheidend sind hier die Daten der Notarverträge!
Gerne stehe ich für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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