Angabe Kindergeld in Steuererklärung
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich habe folgendes Anliegen. Diese Woche habe ich über TaxFix meine Steuererklärung für das Jahr 2017 gemacht
Hierzu nun folgendes: von Juli 2016 bis August 2017 habe ich zu unrecht Kindergeld bezogen, weil meine Ausbildung zu Ende war und ich ab August 2016 in einem Arbeitsverhältnis war. Die genauen Umstände, wie es dazu kam, erspare ich Ihnen. Letzendlich habe ich das Kindergeld komplett zurückgezahlt circa vor einem halben Jahr und habe im Verlauf dessen auch ein Verfahren zur Steuerhinterziehung gehabt.
Diese wurde aufgrund einer Selbstanzeige meinerseits eingestellt und ich habe die Hinterziehungszinsen komplett bezahlt.
Meine Frage ist nun, ob ich trotz dieser Kindergeldsache/Hinterziehungszinsen eine Steuererklärung für 2016 und 2017 noch einreichen darf und in wiefern ich das überhaupt in dieser geltend mache oder das komplett unerheblich davon geamacht werden kann.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert!
Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern immer nur als erste steuerliche Einschätzung diesen kann.
Grundsätzlich können Sie noch eine Steuererklärung für 2016 und 2017 abgeben. Die Festsetzungsverjährung für nicht abgabeverpflichtete Steuerpflichtige beträgt vier Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für 2016 also am 31.12.2016. DIe Frist endet hier somit am 31.12.2020.
Grundsätzlich steht der Kindergeldanspruch immer den Eltern zu, unabhängig davon wem das Kindergeld ausgezahlt wird. Daher ist in diesem Fall das Kindergeld für Ihre Steuererklärung grundsätzlich nicht von Bedeutung, weil Sie ja keine Anlage Kind abzugeben haben.
Sie können also die Steuererklärungen 2016 und 2017 ohne die Kindergeldangelegenheit abgeben.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Ansonsten wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende!
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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Eine Rückfrage dazu: Haben Sie das Kindergeld selbst ausgezahlt bekommen, weil Ihre Eltern nicht mehr leben oder weil das so mit Ihren Eltern vereinbart war?
Schöne Grüße!
Knut Christiansen
Noch eine kurze Rückfrage: gilt das auch, wenn wir einen Abzweigungsantrag damals für mich gestellt hatten? Fällt der Anspruch dann auf mich?
Ihre Antwort ist mir tatsächlich sehr einleutend, nur verstehe ich in dem Fall dann nicht, warum das Verfahren der Steuerhinterziehung gegen mich und nicht meine Eltern eingeleitet wurde.