Steuerfrage
Fragestellung
Guten Abend,
könnte ich für die anbei angehängten Fragen einmal Ihre Meinung einholen?
BG
K. Mandelkow
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Tim Greenawalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen verbindlich wie folgt beantworten möchte.
1. Zulässigkeit der genannten Klauseln
Die 3 genannten Klauseln sind leider gemäß § 309 Nr. 7 BGB unzulässig, da es sich um einen pauschalen Haftungsausschluss in AGB-Form handelt.
2. Mögliche zulässige Klausel
Ich empfehle, die folgende Klausel aufzunehmen:
"Telefonische Auskünfte können nur eine Ersteinschätzung bieten und sind in der Regel durch weitere Sachverhaltsaufklärung zu bestätigen. Für eine abschließende Beurteilung im Rahmen einer detaillierten Beratung stehen wir stets gerne zur Verfügung."
Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihrer AGB.
Herzliche Grüße,
RA Dr. Tim Greenawalt
--
Dr. Tim B. Greenawalt
Rechtsanwalt
Prinzenweg 1
D-82319 Starnberg
Germany
Tel. +49/160/96631245
Fax. +49/321/28342227
tg@greenawalt.de
www.greenawalt.de
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