Schwarzarbeit, Auftraggeber fordert Nachbesserung und Rückzahlung
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe im letzten Jahr mit einem Bekannten Estricharbeiten Schwarz beim Auftraggeber geleistet. Er wollte Estrich in seiner Doppelgarage haben. Vor dem bestellen des Fertigestrich habe mich mich grob an die Branchenüblichen Preise orientiert und ging von einem Preis von 20€ m² aus. Da der Auftraggeber in seiner Doppelgarage einen Schacht hatte, der mit einem Aufbau gegen das umstürzen gesichert war wollte er den Estrich gerne auf eine Höhe von ca. 35 cm statt den üblichen Höhe von 25 cm für Verbundestrich haben wollte.
Bei der Bestellung des Faserarmierten Verbundestrich wurde mir ganz schnell klar dass man die gewünschte Arbeit nicht für 20€m² leisten kann. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Auftraggeber einigten wir uns auf einen Preis von 30€m² für die Grundfläche der Garage da ja auch noch erschwerend hinzu kam dass in der Garage ein Aufbau vorhanden war der den Schacht sichert.
Am Tag der arbeit war der Auftraggeber sehr zufrieden mit der ausgeführten Arbeit, gab uns kalt Getränke, Mittagessen. Er gab uns noch Zusatz Arbeiten, Eisen Matten mit ein zu arbeiten die nicht berechnet wurden.
Als die arbeiten am Abend fertig war nahm ich einen Zettel, auf dem notierte ich die Grundfläche der Doppelgarage x 30€m² plus meine Handynummer und Namen die der Auftraggeber wünschte weil er so zufrieden war. Ein kleiner Trinkgeld gab es auch noch. Nach einiger Zeit erhielt ich zu meinem Erstaunen Post von seinem Anwalt, Inhalt war das ich zuviel Geld erhalten habe da ein m² von 30€ berechnet wurde statt 20€ und dass das Aufmaß größer ist als die Grundfläche abzüglich des Aufbau vom Schacht. Weiterhin wurde gefordert dass der Estrich entfernt wird und neu gemacht wird da er fehlerhaft ist.
Darauf habe ich das Gespräch mit dem Auftraggeber gesucht. Zum vereinbarten Termin hatte der Auftraggeber einen Bekannten dabei der sich als Fachmann für Böden vorstellte. In diesem Gespräch gab der Auftraggeber zu dass der vereinbarte Preis doch 30€m² war aber er den Preis zwar zugestimmt hat aber nur zahlen wollte weil er seine Garage schon für die arbeiten vorbereitet hat. Der Bekannte des Auftraggebers beklagte dass die arbeiten Mangelhaft sind. Dabei wurde die Arbeit so Ausgeführt wie vom Auftraggeber gewünscht. Es wurde bemängelt dass sich teilweise was abgetragen hat. Was erstmal ganz normal ist.
Eine kostenlose Versiegelung wurde abgelehnt. Danach folgten weiter schreiben vom Anwalt des Auftraggebers wo zu Unrecht die Angebliche Überzahlung und die Entfernung und Verlegung des Estrichs gefordert würden.
Als ich darauf nicht reagierte lag in weiteren Schreiben ein Gutachten inc. der entstandenen Kosten bei. Da ich mich über den Sachverhalt im Internet informiert habe und Schadensersatz Ansprüche bei Schwarzarbeit nichtig sind habe ich weiterhin nicht darauf reagiert. Heute bekam ich Post vom Amtsgericht Bocholt das der Auftraggeber Klage eingereicht hat.
Was mich sehr verwundert hat, da ich durch die mir selbst eingeholten Informationen die Rechtsprechung ja auf meiner Seite sein sollte. Über Hilfestellungen und wie ich weiter vorgehen soll würde ich mich sehr freuen.
LG der Schwarzarbeiter
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aus Ihren Schilderungen geht zunächst hervor, dass Ihnen eine Klage des Klägers auf Schadenersatz und den etwaigen Erlass eines Versäumnisurteils zugestellt wurde.
Der Kläger, der einen bestimmten Klageantrag stellt, muss sämtliche, seinen Anspruch stützenden Voraussetzungen für den darlegen und beweisen. Hierzu machen Sie leider keine Ausführungen. Ihren Schilderungen entsprechend gehe ich zunächst davon aus, dass ohnehin lediglich mündliche Absprachen bestehen, die derzeit nicht nachweisbar sind. Da der Kläger diese nicht nachweisen kann, wird ihm, soweit Sie das Zustandekommen von Vereinbarungen mit bestimmtem Inhalt bestreiten, die Durchsetzung seines Anspruchs nicht gelingen. Soweit für ihn streitende Beweise vorhanden sind, müssten Sie hierzu weitere Ausführungen machen.
Darüber hinaus haben Sie aber insoweit Recht, als dass Ansprüche auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung wegen der aufgrund des Verstoßes gegen das Schwarzarbeitergesetz nicht wirksamen Abrede nicht besteht.
Innerhalb der Frist zu Anzeige der Verteidigung müssten Sie also zunächst innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung anzeigen, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen möchten. Innerhalb von zwei weiteren Wochen sollten Sie dann auf die Klage erwidern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn Unklarheiten bestehen, nutzen Sie die Kommentarfunktion, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann. Ich kann Ihnen bei direkter Beauftragung meiner Person gerne anbieten, Sie in dieser Sache gerichtlich zu vertreten, wenn Interesse und Bedarf bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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