Hausdurchsuchung
Beantwortet
Fragestellung
Hallo, heute habe ich eine Polizei Hausdurchsuchung in Verbindung miteinem Mitarbeiter von uns und seinem Bruder (er war auch Mitarbeiter aber nicht lang). Jetzt arbeiter wir mit denen nicht mehr. Sein Bruder war in eine Diebesbande verwickelt und der Mitarbeiter ist jetzt auch einen Verdächtiger, weil der Bruder seine Wohnung benutzt hat und auch sein Auto. Wir (mein Mann und ich) als Arbeitgeber, waren gebeten, einige Informationen und Dokumenten über die Brüder zur Polizei zu geben. Mein Mann hat das gemacht, hat auch mit einem Polizist am Telefon gesprochen.
Heute kommen sie zu uns zu Hause, eine Durchsuchung durchzuführen, weil sie sagen, dass sie von uns nichts bekommen haben. Ich war alleine zu Hause. Ich hatte keine Zeuge. Sie haben einige Dokumenten über den Bruder gefunden, wann er bei uns Mitarbeiter war, und sie haben das auf das Protokolblatt geschrieben, aber nur als "Diversedokumenten" oder sowas.
Wir verstecken nichts, aber habe ich ein großes Fehler gemacht, dass ich das nur so gelassen habe? Die Dokumenten sind für uns nicht schlimm und ich wollte kooperieren.
Ich würde um einen Rat bitten!
Vielen Dank,
Andreea
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragensteller,
der Tatvorwurf scheint auf Basis ihrer Schilderung ein Diebstahl nach §§ 242, 243, 244 StGB zu sein.
Im Grundsatz schien es nur um die Auskunft zu gehen, wer Mitarbeiter bei Ihnen war oder ist und Sie haben diese Dokumente / Informationen, welche an sich ja nichts mit einem Diebstahl oder eine Beihilfe hierzu zu tun haben, rechtzeitig herausgaben.
Dennoch kam es offenbar zu einer Durchsuchung. Könne Sie mir bitte eine Kopie des "Durchsuchungsbeschlusses" hochladen! Dieser sollte Ihnen eigentlich durch die Beamten ausgehändigt worden sein wie auch eine Liste mit den beschlagnahmten Gegenständen. "Diverse Dokumente" als Vermerk ist an sich auch zu pauschal.
Ansonsten würde es sich anbieten, derzeit keine weiteren Aussagen mündlicher Art gegenüber Ermittlungspersonen zu tätigen, sondern erst einmal eine schriftliche Kontaktaufnahme abzuwarten.
Insofern deutet die Hinzuziehung des Zolls darauf hin, dass es hier möglicherweise auch um den Vorwurf der Schwarzarbeit gehen könnte.
Scannen Sie die erhaltenen Dokumente ein, laden sie hier hoch und äußern sich bitte derzeit gegenüber Behörden nicht weiter.
Ich nehme dann Stellung zu der Lage.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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Auch, mein Mann hat gechecked und echt eine Email mit Informationen an der Polizei geschickt. Das Problem ist, dass sie haben mehr gebraucht und mein Mann hat dann darüber vergessen und weitere Infos nicht geschickt (er hat von denen danach nichts mehr gehört). Wir wollen aber jetzt helfen, ist das in Ordnung?
Danke!
Und es klingt so, wie wir etwas gemacht haetten, und das ist NICHT der Fall. Wir waren nur den Arbeitgeber und bei uns war alles in Ordnung. Wir wussten nicht, was die Mitarbeiter gemacht haben, das kann man nicht wissen. Das ist nicht unser Problem.
okay. Ausweislich des Durchsuchungsbeschlusses geht es in der Tat nur um den Diebstahl, nicht Schwarzarbeit.
Laut Durchsuchungsbeschluss haben Sie die telefonisch versprochene Überreichung der Datenblätter zu den Fahrten der Kuriere nicht bei der Polizei eingereicht.
Deswegen kam es zu der Durchsuchung. An sich ist das jetzt noch kein Grund zu gesonderter Unruhe. Man hätte halt die Blätter vorher einreichen sollen.
Eine Beihilfe zu einem Diebstahl käme an sich nur in Frage, wenn man z.B. Fahrzeuge im Wissen der Taten zur Verfügung gestellt hätte.
Ansonsten ist erst einmal juristisch nichts passiert, außer dass eine Durchsuchung natürlich überaus unangenehm ist.
MfG
D. Saeger
- RA -
das nehme ich an. Gefunden hat der Zoll aber sicher kaum etwas Interessantes. Denn sonst wären wesentlich mehr Unterlagen mitgenommen worden.
MfG
D. Saeger
- RA -
BG,
Andreea Ioo