Anfrage bezüglich Hausdurchsuchungen
Fragestellung
Mein Fall bezieht sich auf eine Rechtsanfrage die ich Ihnen bereits im Juni dieses Jahres gestellt habe. Die Anfrage (https://www.yourxpert.de/expert/board?board_id=2256 ).
Leider habe ich bis heute mein ungutes Bauchgefühl nicht loswerden können und bin stark gehindert mein Leben problemlos zu führen. Das ist keine normale Reaktion und bedarf (und bekommt sogar) professionelle psychologische Behandlung.
Wie ich es bereits im März geschildert habe, habe und hatte ich niemals die Intention etwas illegales im Internet zu unternehmen und habe es, wenn überhaupt!, unwissentlich gemacht.
Damit ich wieder halbwegs am Leben teilhaben kann bitte ich Sie um die Beantwortung einiger weniger noch bestehender Unklarheiten. Je klarer der Fall ist, desto besser werde ich die Geschichte verarbeiten können.
Das ist mir nicht zu 100% sicher sein kann, nichts Illegales im Internet angeklickt oder gestreamt zu haben ist eine Sache.
Allerdings kann ich mir zu 100% sicher sein, nichts Illegales zu Besitzen. Abgesehen davon, dass ich sowieso nie Downloads die über das Streaming hinausgehen, oder Bezahlungen getätigt habe, kann ich ja alle Datenträger (dh. Meine Festplatte) so formatieren das ganz bestimmt kein Material, das eventuell illegal ist irgendwo abgespeichert ist.
Falls es nun doch zu einer Ermittlung gegen mich kommen würde, was würde passieren?
Ich denke das schlimmste wäre eine Hausdurchsuchung oder? Wenn das passieren wird, würde natürlich kein illegales Material gefunden werden können.
Es würde mich sehr beruhigen wenn ich wüsste, dass ich wenn ich überhaupt kein Illegales Material besitze (oder aktiv besessen habe, in Form von gespeicherten Daten auf Festplatten), keine weiterführenden Ermittlungen oder Strafverdfolgungen erwarten müsste.
Auch wenn es vielleicht unglaubwürdig klingt, aber ich bin männlich, 20 Jahre alt und leide an einem fast schon psychotischen paranoiden Problem. Ich bin niemand der schlimme Straftaten begangen hat und jetzt versucht diese zu verstecken.
Ich sollte abschließend noch erwähnen, dass ich bereits eine Mail an die zuständige Polizeibehörde geschickt habe, in der ich meinen Fall beschrieben habe. Da ein Bekannter von mir Personen kennt die dort arbeiten, war es mir möglich mit einem Beamten über meinen Fall zu sprechen.
Er war allgemein der Meinung, dass zu 99,8% keine Konsequenzen folgen werden. Er war vor allem beruhigt da ich nichts gedownloadet (mehr als Streaming) und nicht verbreitet habe (Stichwort: Tauschbörsen). Aber so genau wusste selbst der dort zuständige Beamte nicht über die Strafbarkeit solcher Fälle, da er nur am Computer Daten sammelt und diese weitergibt.
Muss ich nun also noch schlimmes befürchten wenn ich keine Daten irgendwo gesammelt habe (bezogen auf Jugendpornographie oder KiPo) und daher bei einer Durchsuchung meiner Geräte nichts gefunden werden könnte oder reichen schon im Internet gefundene IP-Adressen für eine Verurteilung aus? Also angenommen es würden verdächtige Internetaktivitäten gefunden werden.
Kurz: Kann ich überhaupt verurteilt werden, wenn ich kein illegales Material besitze, das bei einer Hausdurchsung gefunden werden könnte? Ich habe im Internet nur lesen können, dass Verfahren wegen KiPo oder Jugendpornographie eingestellt werden, wenn bei den Verdächtigen Personen bei Durchsuchungen kein gespeichertes Material gefunden wird. Wenn das stimmt bräuchte ich mir ja keine schlimmern Gedanken mehr machen, da ich niemals etwas gedownloadet habe.
Mir freundlichen Grüßen
P.S. Bitte entschuldigen Sie mein wiederholendes Nachfragen, die ganze Sache zehrt mich psychisch extrem aus. Ich bin mir fast sicher jetzt schon viel schlimmer "bestraft" zu sein als ich es im allerschlimmsten Fall irgendwann einmal offiziell werden würde!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte(r) Fragesteller,
gerne komme ich auf die Anfrage zurück.
Auf Ihre alte Anfrage habe ich keinen Zugriff.
Sie brauchen sich aus meiner Sicht keine Sorgen machen.
Rechtlich liegt ein Besitzen allerdings auch vor wenn verbotenes Material im Netz nur betrachtet wird, also beim Streaming ohne das es zur Speicherung auf einem Datenträger kommt. Ich weiß nicht genau was vorgefallen ist, aber strafbar kann schon das herunterladen sein oder die Daten zu speichern. Damit es zur Ermittlungen kommt müsste Ihre IP Adresse festgestellt worden sein und das in einem gewissen Umfang. Sie haben Recht damit dass der schlimmste Fall eine Durchsuchung bei Ihnen wäre um Material zu finden. Mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit führt ein kurzfristiger Besuch auf kinderpornografischen Seiten allein nicht zu einem Strafverfahren.
Selbst wenn es ein Verfahren gäbe würde diese sicher eingestellt, wenn man bei Ihnen nichts findet. Wenn ich Sie richtig verstehe, liegt der Vorfall schon einige Zeit zurück und Sie haben sich schon freiwillig an die Polizei gewandt. Auch das spricht dafür das man das Verfahren einstellen würde.
Wenn Sie bis heute kein Anhörungsschreiben als Beschuldigter erhalten haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß das es auch dazu nicht mehr kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Strafrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Alles super!
MFG
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt