Schuldzinsen
Beantwortet von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
im Jahre 2010 hatte ich mit einem Geschäftspartner eine GbR gegründet. In 2011 eine GmbH für die GbR. Mein Geschäftspartner hatte damals ein Darlehen aufgenommen und dies in die GbR eingebracht, was dann auch in die GmbH übernommen wurde. Das Darlehen wurde verlängert und 2014 geändert. Es wurde aus der GmbH herausgenommen und von den Gesellschaftern übernommen ( mir und dem Geschäftspartner) um eine Überschuldung zu vermeiden.
Leider ist der Geschäftspartner 2018 verstorben. Es sind nun Unterlagen aufgetaucht, die Zinszahlungen aus dem Darlehen ausweisen- für 2014 und 2015. Diese wurden nie gebucht-nicht in der GmbH auch nicht " privat". Können diese Aufwendungen noch in irgendeiner Weise und Art geltend gemacht werden?
Meine EkStBescheide 2014/2015 sind alle unter dem Vorbehalt ausgestellt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
im Rahmen einer Erstberatung, Ihres Einsatzes und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Fragen gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
Um Missverständnisse zu vermeiden, gebe ich hier einmal sinngemäß Ihren Sachverhalt und Ihre Fragen wieder und versuche direkt im Text zu antworten.
Ihr Geschäftspartner hat privat ein Darlehn aufgenommen, was später Ihre GmbH erhalten hat. Ich vermute zu gleichen Konditionen wie er es aufgenommen hat. Insoweit entstand privat für ihn kein Gewinn, wenn Zinseinnahmen bei Ihm den Ausgaben in gleicher Höhe gegenüberstünden. Wenn Zinsen gezahlt worden wären, würden sie Betriebsausgaben bei der GmbH darstellen. Da aber wohl keine Zinsen von Seiten der GmbH gezahlt wurden, hätte der Verstorbene diese beim FA geltend machen können.
Das/Die Darlehen wurde sodann nach 2014 wieder von der GmbH an Sie und den verstorbenen Gesellschafter zurückgezahlt. Das verstehe ich nicht so ganz. Wenn der Verstorbene seiner GmbH ein Darlehn gewährt hat, warum wurde das an Sie beide zurückgezahlt?
Scheinbar sind nun Unterlagen aufgetaucht, die Zinszahlungen aus dem Darlehen ausweisen- für 2014 und 2015. Diese wurden nie gebucht-nicht in der GmbH auch nicht " privat". Können diese Aufwendungen noch in irgendeiner Weise und Art geltend gemacht werden?
Auf Grund Ihrer Formulierung gehe ich davon aus, dass auch Sie in gleicher Weise Zinsaufwendungen für ein der GmbH gewährtes Darlehn hatten? Wenn dem so ist, Sie von der GmbH keine Zinsen erhalten haben, Sie aber Zinsen für „Ihr“ Darlehn bei einer Bank zahlen mussten und Ihre Steuerbescheide 2014/2015 noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, könnten Sie die von Ihnen gezahlten Zinsaufwendungen noch als Werbungskosten in der Anlage KAP geltend machen, soweit die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Also insoweit Ihre ESt-Erklärung berichtigen.
Nach Ablauf der Festsetzungsfrist dürfen für ein abgelaufenes Kalenderjahr keine Steuererklärungen mehr abgegeben, keine Steuerbescheide mehr erlassen oder in irgendeiner Weise geändert werden. Das Finanzamt darf nicht mehr zu Ihrem Nachteil ändern, aber auch Sie dürfen keine Steuervorteile mehr durchsetzen. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre (§ 169 AO).
So beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben – egal, ob Sie verpflichtet gewesen sind, eine Steuererklärung abzugeben oder ob Sie das freiwillig tun. Geben Sie für ein Jahr keine Steuererklärung ab, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, beginnt die Festsetzungsfrist erst drei Jahre nach Ende dieses Kalenderjahrs. Das nennt man Anlaufhemmung, was das Ganze auf 7 Jahre verlängert. D.h. 2014 wäre abzugeben gewesen in 2015. Bitte prüfen Sie wann Sie tatsächlich abgegeben haben. War es 2015 beginnt die Frist in 2016 und endet 4 Jahre später am 31.12.2019. Entsprechend gilt dies auch für 2015.
Ich hoffe Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte gerne die Nachfragefunktion.
Sollte meine Antwort zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen sein, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 92420-0
E-mail: info@ingo-kneisel.de
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Antwort des Experten: Gerne, vielen Dank für die Bewertung...
mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
nachdem das Darlehen aus der GmbH genommen wurde, wurde dies auf meinen Geschäftspartner und mich übertragen- sonst hätte der Geldgeber gekündigt. Aus dem ehemaligen privaten Darlehen an den Geschäftspartner wurde ein Darlehen an diesen UND mich. Der Geldgeber bestätigte mir, hieraus die Zinsen in seiner Steuer angegeben zu haben. Der Geschäftliche Nachweis steht im Vertrag, zudem wurde ein Schuldanerkenntnis darüber abgegeben. Die Zinsen habe ich alleine getragen, weil mein Partner nicht konnte. Daher würde ich zumindest den Zinsaufwand gerne steuerlich absetzen. Die Frage wäre dann wo in der Erklärung und in welcher Zeile. Danke
Anlage KAP, Zeile 7 mit Minus/negativem Vorzeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
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Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP