P Konto
Fragestellung
Ich habe eine Kontopfändung erhalten und daraufhin das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt. Ich habe einen erhöhten Freibetrag , aber es gehen trotzdem €600 mtl verloren. Ich möchte das Gehalt zukünftig bei meinem anderen Konto bei einer anderen Bank überweisen lassen. Ist das sinnvoll? Mach ich mich strafbar? Die Ratenzahlung von €200 mt an den Gläubiger werde ich ja erfüllen.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
Die Eröffnung eines weiteren Kontos als Gehaltskonto ist nicht zu beanstanden. Sie können danach ein weiteres Konto eröffnen und das Gehalt auf dieses Konto überweisen lassen. Die Umleitung des Gehaltes auf ein anderes Konto stellt keine Verschleierung der Einnahmen oder der Vereitelung der Zwangsvollstreckung dar.
Allerdings kann der Gläubiger auch dieses Konto pfänden, wenn er von Konto Kenntnis erlangt. Insoweit ist es sinnvoll den Vergleichsbetrag von einem Konto vorzunehmen auf das nicht das Gehalt überwiesen wird, da der Gläubiger durch die Überweisung ggfs. von dem Konto Kenntnis erlangt.
Schließlich besteht auch die Gefahr einer Gehaltspfändung, wenn die Kontopfändung des Gläubigers erfolglos bleibt.
Im Ergebnis ist die Veranlassung zur Überweisung des Gehaltes auf ein anderes Konto nicht strafbar und nicht zu beanstanden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen hilfreichen Überblick verschaffen.
mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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