Offene Forderung von Telekom
Fragestellung
Welche Schritte sind von meiner Seite aus zu machen.
Ich habe durch eine von mir angeforderte Schufa Auskunft ( erhalten 19.08.17 ) erfahren das angeblich eine offene Forderung von der Telekom an mich vorliegt aus dem Jahr 2005, habe aber keinerlei Zahlungs aufforderungen, Mahnungen oder gerichtliche Schreiben in den Jahren bis heute erhalten.
In der Schufa wurde die Forderung 2013 und 2015 nochmals eingetragen ohne das ich mir meiner Schuld überhaupt bewusst bin. Hätte ich die Schufa Auskunft nicht angefordert wüsste ich weiterhin nichts davon. Dieser Eintrag sollte aber gelöscht werden. Was kann ich vornehmen.
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Antwort von Rechtsanwalt, Dipl. Kfm. Timo Eckardt
Sehr geehrter Ratsuchender
Für den von Ihnen genannten der Vorgang sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege denkbar. Einerseits wäre es möglich, die Telekom direkt anzuschreiben und um Hinweis respektive erneute Übersendung der alten Rechnungs Unterlagen zu bitten.
Alternativ wäre auch denkbar, bei der SCHUFA zunächst Widerspruch gegen die Eintragung vorzunehmen. Hierauf hin müsste die SCHUFA Rücksprache mit dem mitteilt Unternehmen, in ihrem Falle der deutsche Telekom AG, aufnehmen und nachweisen, dass der Eintrag gerechtfertigt ist.
Was in der ganzen Angelegenheit zudem verwundert, ist dass die Forderung bereits schon mehr als zehn Jahre zurück liegt. Die Forderung müsste eigentlich nach drei Jahren verfristet sein (BGB). Die anschließenden Einträge bei der SCHUFA nach spätestens drei weiteren Jahren entfernt resp. gelöscht werden.
Die einzige Ausnahme hiervon wäre, wenn die Forderung über einen gerichtlichen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid tituliert wäre. Dieser ist grundsätzlich 30 Jahre lang vollstreckbar. Dann wiederum wäre jedoch nachzufragen, warum Sie die letzten zehn Jahre hiervon nie etwas gehört haben.
Abschließend nochmals die knappe Zusammenfassung zur Handlungsalternative:
SCHUFA anschreiben und der Eintragung widersprechen
SCHUFA auffordern, die eingetragene Säumigkeit über entsprechende Nachweise zu belegen
SCHUFA auffordern dir Eintragungen auf grund des Zeitverlaufs zu löschen
Ankündigung hilfsweise die Eintragung per Klage entfernen zu lassen
Sollten diese drei Punkte nicht helfen oder sogar tatsächlich ein so genannter Vollstreckungsbescheid vorliegen, müssten Sie sich gegebenenfalls an mich oder einen RA Kollegen wenden, um hier entsprechend weiter tätig zu werden.
Ich hoffe, dass ich damit ihre Frage ausreichend beantworten konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Timo Eckardt
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