Nebengewerbe
Fragestellung
Guten Tag,
mein Mann ist angestellt und hat ein Nebengewerbe mit Vermietung. Ich bekomme AL1.
2019 sieht es so aus, dass die Einnahmen 17.500 € übersteigen. Dass er dann im Folgejahr mehrwertsteuerpflichtig wird, ist bekannt. Welche negativen Aspekte könnten noch auf ihn zukommen? Was ist, wenn die Nebeneinnahmen höher sind als sein Arbeitseinkommen ?
Ab wann stellt die Krankenkasse zusätzliche Forderungen?
Vielen Dank.
MfG Monika Schmidt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Grundsätzlich muss man schauen, in welchem Umfang das Nebengewerbe betrieben wird, zum einen im Rahmen der Höhe des Einkommens aus dem Nebenerwerb und zum anderen in Bezug auf den Umfang der Tätigkeit im Nebengewerbe.
Generell gilt, wird in einer abhängigen Beschäftigung vollständig gearbeitet, liegt in der Regel keine alleinige Selbstständigkeit vor. So dass wohl auch bei Ihnen noch von einem Nebengewerbe auszugehen ist.
Anders kann dies sein, wenn zum Beispiel auch Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Ich gehe nachfolgend noch von einem Nebengewerbe aus.
Dieses kann Einfluss auf die Krankenversicherungspflicht dann haben, wenn das Entgelt aus dem Nebengewerbe zum Beispiel das Entgelt aus der Angestelltentätigkeit übersteigt oder wenn das Nebengewerbe mit einer höheren Anzahl als 18-20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird.
Wenn eine dieser beiden Grenzen überschritten wird, kann eine freiwillige Krankenversicherung notwendig sein.
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht und damit die Frage nach einer freiwilligen Versicherung oder einer privaten Krankenversicherung kann möglicherweise dann auch entstehen, wenn das gesamte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (aus der Angestelltentätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit) die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
Dies sind derzeit 60.750 Euro.
Im Zweifel sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung melden und hier die Beträge prüfen lassen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffe, bis dann ihre Fragen hilfreich beantwortet zu haben und
Über anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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