Mehrwertsteuer beim Gebrauchtwagen-Kauf für Unternehmen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.08.2018 haben wir zu gewerblichen Zwecken einen gebrauchten Smart von der Fa. Kfz-Handel C. Giesa erworben. Schon bei der Übergabe bestand Herr Giesa darauf, dass er hierfür keine Mehrwertsteuer ausweisen muss, da es sich um einen von ihm privat erworbenen Wagen handelt. Er verwies wie auch im Kaufvertrag auf den §25 Ust der Differenzbesteuerung. Nach eigener Recherche habe ich andere Informationen bekommen und glaube, dass Herr Giesa sehr wohl die Mehrwertsteuer ausweisen muss. Auch nach einem Telefonat bestand er auf seine Sichtweise.
Bitte klären Sie nun den Sachverhalt. Sollte Herr Giesa noch einen Rechnung mit Mwst ausstellen müssen, möchte ich Sie fragen, ob Sie bei Übernahme des Rechtsverkehrs die Kosten Herrn Giesa in Rechnung stellen können, falls er meiner erneuten Bitte nicht nachkommt. So kann er vermeiden, dass zusätzliche Kosten entstehen bei einer Schadenssumme von 359,00€ (der bei seiner Rechnungslegung Verlust gegangene Vorsteuer-Abzug.)
Mit freundlichen Grüßen
T. M.
Land & Scheune
Dorfstr. 10
16945 Halenbeck-Rohlsdorf
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Antwort von Rechtsanwalt Holger Traub
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von yourXpert und Ihre Anfrage.
Ich habe den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft.
Zunächst ist die ausgewiesene Rechnung des Kfz-Händlers meines Erachtens falsch. Denn die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG kommt nur bei einem gewerblichen Autohändler zur Anwendung, der das Kfz ankauft und wieder verkauft.
Vorliegend beruft sich der Verkäufer jedoch gerade darauf, dass er nicht gewerblich handelt. Somit hat er das Kfz auch nicht mit der Intention gekauft, es weiter zu verkaufen. Hierdurch wird aber der vom Gesetzgeber angedachte Fall der Vereinfachung über die Differenzbesteuerung gerade nicht verwirklicht.
Ist es zutreffend, dass das Kfz im Privatvermögen des Verkäufers gehalten wurde, kann dieser in der Tat ein Ausweis der Umsatzsteuer ablehnen. Denn in diesem Fall ist kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang nach § 1 UStG gegeben.
Da Ihnen der Verkäufer keinen Einblick in seine gewerblichen und privaten Vermögensverhältnisse gewähren wird, werden Sie auf Ihre Frage keine abschließende Antwort bekommen.
Ich rege daher an, das für den Verkäufer am Wohnsitz zuständige Finanzamt anzuschreiben und mitzuteilen, dass Herr XY Ihnen mitgeteilt hat, dass das Fahrzeug (genau Beschreibung) im Privatvermögen gehalten wird. Vor diesem Hintergrund verweigert er den Ausweis der MwSt. Sie würden um Prüfung dieses Vorgangs hinsichtlich einer Umsatzsteuerpflicht bitten.
Das Finanzamt wird sodann ggf. eine Betriebsprüfung einleiten und auch Ihren geschilderten Sachverhalt aufklären. Denn erst wenn klar ist, ob das Kfz im Privat- oder Betriebsvermögen stand, können Sie eine umsatzsteuerliche Verstrickung nachweisen.
Ich hoffe Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Bei Nachfragen dürfen Sie diese gerne stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
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